Nicht ganz einig in ihrem Kommentar zu einem Urteil des Amtsgerichts Köln aus dem vorigen Dezember sind sich Rechtsanwalt Dr. Bahr und Rechtsanwalt Markus Kompa in ihren Rechtsblogs.
Im Dezember ging es in Köln um das Laien-Bild einiger Junggänse aus einer Hobbyzucht, die die Klägerin auf eBay feilbot. Ein Landwirtschaftler, der ebenfalls auf eBay Gänse verkaufen wollte, sparte sich das Fotografieren und setzte statt dessen das Gänsebild der Hobbyzüchterin in sein Angebot.
In Abwesenheit des Bauern entschied das Gericht, der Fotografin stünden neben einem Unterlassungsanspruch 20,- EUR Schadensersatz zu. Der Streitwert liege bei 2.000,- EUR.
RA Markus Kompas titelt „Urheberrechts-Amateur-Trolle-nein, Danke! Und findet, die „sehr deutlichen Worte“ ähnelten sehr denen seiner eigenen Schriftsätze. Als „vollkommen abwegig“ beurteilt dagegen RA Dr. Bahr den Gerichtsentscheid. Es werde nicht einmal erwähnt, dass das OLG Köln in einem Beschluss vom 25.08.2014 (6 W 123/14)…
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