Artikel aus der Kategorie „Bildrecht“ 234

  • Vor einem Eingriff in die Presse- und Kunstfreiheit warnt die Deutsche Journalisten und Journalistinnen Union (dju) in ver.di angesichts der geplanten Änderung des Pornografie-Gesetzes. Nach dem zurzeit vorliegenden Textentwurf aus dem Justizministerium soll mit einer Geldstrafe oder Gefängnis bis zu drei Jahren bestraft werden, wer unbefugt eine „bloßstellende Bildaufnahme“ von einer anderen Person herstellt oder überträgt.

    „Wir sehen zweifelsohne die Notwendigkeit, Kinder und Jugendliche künftig besser vor Missbrauch zu schützen“, betonte dju-Geschäftsführerin Cornelia Haß, aber: “Der unpräzise Begriff der „bloßstellenden Bildaufnahme“ birgt die Gefahr einer weiteren und vermutlich ungewollten Einschränkung der Bildberichterstattung. Dieser Gefahr muss entgegen gewirkt werden. Ein solcher Eingriff in die Pressefreiheit ist nicht hilfreich im Kampf gegen Kinderpornografie.“

    Haß erinnerte in diesem Zusammenhang an die zahllosen Versuche Prominenter, mit Hilfe der Gerichte die… [weiterlesen]
  • von Klaus Plaumann

    Weshalb ist Copyright Monitoring, ein unverzichtbarer Service für Agenturen, Verlage und Medienhäuser? Verlage und Bildagenturen werden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt, um den Missbrauch ihrer Angebote zu schützen. Der unkontrollierte Zugriff auf digitale Inhalte gefährdet den Wert jedes Medienunternehmens. Nur durch die konsequente Erfassung der Rechtekette und die Kontrolle der Verwendung, behalten hochwertige Inhalte ihren Wert.

    Monitoring in der Praxis

    Der Umgang mit digitalen Inhalten bei Agenturen und Medienhäusern hat sich verändert. Die relevanten Daten über die legale Verwendung der Inhalte werden konsequent strukturiert. Damit ist die Voraussetzung für die Einführung eines automatisierten Copyright Monitorings möglich geworden.

    Schutz durch Technik – Für Bilder und Texte
    Verhindern Monitoring Tools die illegale Verwendung? Monitoring Tools verhindern nicht direkt die illegale Verwendung von Inhalten. Sie schaffen aber Transparenz wer, wann und wo,… [weiterlesen]
  • Die bisherigen Seminare von F1online und Strandperle widmeten sich Bildfrechtsfragen. Nun steht mit ist "Bilder in der Unternehmenskommunikation" ein weiteres Fortbildungsseminar - es läuft am 20.03.2014 in München an:

    Immer mehr Unternehmen und auf Kundenzeitschriften spezialisierte Verlage gehen dazu über, eigene digitale Bildarchive mit Bildern anzulegen und selbst zu verwalten, die sie über Werbeagenturen, Bildagenturen oder andere Quellen bezogen haben. Diese Bilder werden dann für eigene redaktionelle Nutzungen, Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen eingesetzt.

    Die Bildquellen sind verschieden, Nutzungsverträge unterschiedlich, manchmal gar nicht vorhanden – kurz: Es gibt Klärungsbedarf. Welche Bilder darf man wie benutzen und worauf muss man achten, um rechtliche Konflikte und Abmahnungen zu vermeiden?

    Als juristischer Referent ist wieder Rechtsanwalt und Autor Thomas Schwenke dabei. Zu dessen Spezialgebieten gehören das Urheber- und das Datenschutzrecht.

    In der… [weiterlesen]
  • Nach einer Reuters-Meldung von Ende Januar sind die Europäische Kommission und Google dabei, eine Einigung in Bezug auf die kartellrechtlichen Ermittlungen zu finden. Die CEPIC moniert in einer Pressemeldung, dass die Beschwerdeführer – unter anderem sie selbst – von den Gesprächen ausgeschlossen sind.

    Der Europäische Verband der Bildanbieter spricht von einem „Skandal für die Branche“ wie auch für sämtliche Internetnutzer. Nach zwei gescheiterten Marktanalysen wäre eine Einigung hinter verschlossenen Türen weder glaubwürdig, noch legitim, so die CEPIC. Die Meinung der Bildanbieter und Bildkunden sollte erfragt werden, lautet die Forderung.

    Denn die neuen Vorgaben würden hauptsächlich diese beiden Gruppen betreffen. Google dominiere den Markt der Suchmaschinen bis zu 90 %, eine Regulierung der Google-Aktivitäten habe deshalb größten Einfluss darauf, wie das Internet in den folgenden Jahre aussähe.   (Barbara Hartmann) [weiterlesen]
  • PiReCon - hinter dem Namen Picture Research Consultants verbirgt sich ein von Frank Geggus geleitetes Unternehmen, das sich u.a. mit Dienstleistungen wie Beschaffung und Lizenzierung von Bildern und Videos in der Werbung, im Marketing und in der Unternehmenskommunikation beschäftigt - und Rechtsanwältin

    [caption id="attachment_1084" align="alignnone" width="570"]Annika Trockel Annika Trockel[/caption]

    bieten am 6. März 2014 im Haus der Wirtschaft, in Stuttgart, ein Seminar zum Thema "Bilder und Videos rechtlich sicher einsetzen" an.

    Die Anwältin referiert über Fragen wie: Welches Bildmaterial darf ich wo und wie einsetzen? Wie vermeide ich rechtliche Konflikte und Abmahnungen? Was muss ich beachten bei der Archivierung von Bildmaterial? Was machen wir im Fall einer Abmahnung?

    Neben den klassischen Anwendungsbereichen von Bild und Video werden auch die Fallstricke des Einsatzes in Social Media und beim Onlinemarketing beleuchtet.

    Weitere Infos

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  • Die Rechteklärungs- und Talent-Booking-Agentur Greenlight vertritt nun auch die Persönlichkeitsrechte von John Wayne. Wir erinnern uns: In seinen Schauspielrollen der härteste Macho der westlichen Hemisphäre, gleichzeitig Ikone der amerikanischen Schwulenszene, der zumeist hoch zu Ross - obgleich er persönlich Pferde nicht ausstehen konnte - in mehr als 175 Filmen auftrat. Wayne spielte in legendären Western wie The Alamo, True Grit oder El Dorado, bekam drei Oscar-Nominierungen, einen Oscar für True Grit.

    Firmen, die mit John Wayne werben möchten, können sich ab sofort direkt an Greenlight wenden. "Anhand des Konzepts klären wir mit den Rechteinhabern, wie das Projekt, eine Kampagne oder eine Promotion am besten umgesetzt werden kann“, sagt Kathrin Schael, Business Development Manager Greenlight. „Die emotionale Aufladung der Person John Wayne ist sehr stark – und das kommt vielen Marken und Produkten zu Gute, die mit ihm werben möchten."

    Neben John Wayne hat die Corbis-Tochter ein… [weiterlesen]
  • "Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich bei Bilddiebstahl?" Das wäre auf einen Satz heruntergebrochen das Thema der nächsten PICnight am 5.12. in Hamburg. Wie reagiere ich richtig: harte Kante oder erst einmal das Gespräch suchen?

    Den Initialvortrag wird RA Silke Kirberg halten. Die Fachanwältin für Urheber und Medienrecht ist auf das Gebiet des Fotorechts spezialisiert und betreut seit 15 Jahren Fotografen und Bildagenturen.

    Folgende Fragen werden geklärt: Welche Beträge können bei einer Abmahnung geltend gemacht werden? Wer trägt die Kosten einer Abmahnung? Können Bildanbieter selbst tätig werden oder muss ein Anwalt eingeschaltet werden? Brauchen Bildagenturen Exklusivrechte oder können sie aus einfachen Rechten vorgehen?

    Der Eintritt zur PICnight - sie findet statt am 05.12.2013 von 19:00 Uhr bis ca. 21:00 Uhr im Café Olé Weinhandel Ottensen, Keplerstr. 2, 22765 Hamburg - kostet für Mitglieder des BVPA 45,00 €, für Nicht-Mitglieder 59,00 € inkl. MWSt.

    Anmeldung:… [weiterlesen]
  • Unter dem phonetisch herrlichen Motto "Kunst oder Krempel?" veranstaltet der BVPA seine nächste PICnight in Frankfurt:

    Da Vinci, Picasso, Warhol – alle sind sie tot; doch ihre Werke blieben erhalten. Aber wer hält die Rechte an ihnen? Wenn es um die digitale Reproduktion und Veröffentlichung von Kunstgegenständen geht, wird es schnell unübersichtlich. Urheberrecht, Nutzungsrecht, Schutzfrist, Gemeinfreiheit, Recht an Reprofotos, Werke im öffentlichen Raum, VG Bild-Kunst...

    Rechtsanwalt Götz Schneider-Rothhaar - von der Kanzlei Fuhrmann Wallenfels - steht am 31. Oktober als Referent und Experte zum Thema bereit.

    Der Eintritt zur PICnight kostet für Mitglieder des BVPA 45,00 Euro, für Nicht-Mitglieder 59,00 Euro inkl. MwSt. und beinhaltet den Vortrag sowie ein Buffet mit Getränken.

    Anmeldung zur PICnight unter info@bvpa.org

    Übrigens: Auch das Datum des PICTAday 2014 steht fest. Die nächste Bildkäufermesse läuft am 3. April 2014 in München.

     

     

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  • Die seit Jahren währenden Streitigkeiten zwischen der Google-Tochter You Tube und nationalen Verwertungsgesellschaften kommen peu à peu langsam doch zu einem Ende. Die Schweizer Verwertungsgesellschaft Suisa, die in der Schweiz und Liechtenstein die Urheberrechte von insgesamt zwei Millionen Rechteinhabern wahrnimmt, hat mit YouTube einen Lizenzvertrag abgeschlossen: Suisa-Mitglieder erhalten künftig eine Vergütung für die Nutzung ihrer Werke auf der Online-Plattform.

    Doch immer noch ähnelt die Situation einem unvollständigen Puzzle: Während einige internationale VGs - nennen wir PRS for Music in Grossbritannien, Sacem in Frankreich oder auch AKM/austro Mechana in Österreich - bereits Verträge mit You Tube haben, gibt es an anderen Fronten bislang keine Einigung. Auch in Deutschland beispielsweise ist die Auseinandersetzung zwischen der GEMA und YouTube - trotz mehrer Anläufe - immer noch nicht beigelegt.

    Eine Schilderung des Backgroundes findet sich hier [weiterlesen]