Gegen eine mit 330,75 Euro verbundene Verwarnung der Datenschutzbehörde klagte der Ortsverein einer Partei vor dem Verwaltungsgericht Hannover ohne Erfolg. Auf der Facebookseite des Ortsvereins war ein Foto veröffentlicht worden, auf dem die Gesichter eines Ehepaares erkennbar waren. Das Bild war bereits vier Jahre zuvor in der Presse in einem Artikel über eine Parteiveranstaltung veröffentlicht worden, bei der die Installation einer neuen Ampelanlage gefordert worden war. Als die Anlage nun tatsächlich gebaut wurde, war auf der Facebookseite das alte Pressebild als Dokumentation der siegreichen Ampelforderung erneut gepostet worden.
Als das unfreiwillig auf der Facebookseite der Partei gezeigte Ehepaar protestierte, löschte der Ortsverein das Bild, behauptete in seinem Antwortschreiben aber: Die Fotoveröffentlichung sei nicht unrechtmäßig gewesen, da das Bild schließlich vor vier Jahren in der Presse publiziert worden sei und folglich auch weiterhin verwendet werden dürfe.
Das… [weiterlesen]
Als das unfreiwillig auf der Facebookseite der Partei gezeigte Ehepaar protestierte, löschte der Ortsverein das Bild, behauptete in seinem Antwortschreiben aber: Die Fotoveröffentlichung sei nicht unrechtmäßig gewesen, da das Bild schließlich vor vier Jahren in der Presse publiziert worden sei und folglich auch weiterhin verwendet werden dürfe.
Das… [weiterlesen]