Im Rahmen der Sendereihe „Team Wallraff“ wurden heimlich hergestellte Videoaufnahmen zweier Pflegerinnen in einer geschlossenen psychiatrischen Abteilung eines Klinikums im Fernsehen ausgestrahlt. Das Landgericht Dresden verhängte nach ihrer Klage ein Unterlassungsgebot. Im Berufungsprozess entschied das Oberlandesgericht anders und erlaubte die Aussendung (Urteil vom 24.09.2019 – 4 U 1401/19).
Das Landgericht hatte die Filmaufnahmen und die eingeblendeten Texte als unfaire Zuspitzungen beurteilt, die mit journalistischer Sorgfalt unvereinbar seien. Die Behauptungen etwa, eine der Pflegerinnen habe wahrgenommen, dass ein Patient in die Ecke eines Raumes uriniert habe, ohne etwas zu unternehmen sei zu unterlassen. Die Behauptung sei unwahr, da die Pflegerin am Tag der heimlichen Filmaufnahmen im Urlaub gewesen sei. Die Behauptung, eine Pflegerin habe einem Patienten unbemerkt Medikamente „unters Essen gemischt“ sei ebenfalls zu unterlassen. Die Pflegerin werde durch die… [weiterlesen]
Das Landgericht hatte die Filmaufnahmen und die eingeblendeten Texte als unfaire Zuspitzungen beurteilt, die mit journalistischer Sorgfalt unvereinbar seien. Die Behauptungen etwa, eine der Pflegerinnen habe wahrgenommen, dass ein Patient in die Ecke eines Raumes uriniert habe, ohne etwas zu unternehmen sei zu unterlassen. Die Behauptung sei unwahr, da die Pflegerin am Tag der heimlichen Filmaufnahmen im Urlaub gewesen sei. Die Behauptung, eine Pflegerin habe einem Patienten unbemerkt Medikamente „unters Essen gemischt“ sei ebenfalls zu unterlassen. Die Pflegerin werde durch die… [weiterlesen]