Artikel aus der Kategorie „Bildrecht“ 208

  • Das Plakat für die Bühnenshow „Simply the best- die Tina Turner Story“, das die Turner-Darstellerin Dorothea „Coco“ Fletcher zeigt, darf nicht mehr ausgehängt werden. Das Doppelgängerfoto könne den falschen Eindruck erwecken, dass die 80-jährige Sängerin am Musical mitwirke oder selbst auftrete.

    Schon im Oktober hatte das Gericht den Streitparteien einen Vorschlag für eine gütliche Einigung gemacht und dem Veranstalter empfohlen, einen Hinweis auf den Plakaten anzubringen, dass das Publikum nicht die echte Tina Turner zu sehen bekommt. Diesen Hinweis hat er auch auf den Plakaten appliziert. Beschwerden des Publikums, die erwartet hätten, die echte 80-jährige Sängerin zu sehen, nachdem sie das Bild der etwa 30-jährigen Doppelgängerin Tina Turners auf dem Plakat gesehen hatten, hatte es keine gegeben. Er rechnet damit, „dass mit der Änderung des Plakats auch unser Soll erfüllt ist“. Die Show werde auf jeden Fall weitergehen. Der öffentlichkeitswirksame Rechtstreit sei… [weiterlesen]
  • Gegen eine mit 330,75 Euro verbundene Verwarnung der Datenschutzbehörde klagte der Ortsverein einer Partei vor dem Verwaltungsgericht Hannover ohne Erfolg. Auf der Facebookseite des Ortsvereins war ein Foto veröffentlicht worden, auf dem die Gesichter eines Ehepaares erkennbar waren. Das Bild war bereits vier Jahre zuvor in der Presse in einem Artikel über eine Parteiveranstaltung veröffentlicht worden, bei der die Installation einer neuen Ampelanlage gefordert worden war. Als die Anlage nun tatsächlich gebaut wurde, war auf der Facebookseite das alte Pressebild als Dokumentation der siegreichen Ampelforderung erneut gepostet worden.

    Als das unfreiwillig auf der Facebookseite der Partei gezeigte Ehepaar protestierte, löschte der Ortsverein das Bild, behauptete in seinem Antwortschreiben aber: Die Fotoveröffentlichung sei nicht unrechtmäßig gewesen, da das Bild schließlich vor vier Jahren in der Presse publiziert worden sei und folglich auch weiterhin verwendet werden dürfe.

    Das… [weiterlesen]
  • Im Rahmen der Sendereihe „Team Wallraff“ wurden heimlich hergestellte Videoaufnahmen zweier Pflegerinnen in einer geschlossenen psychiatrischen Abteilung eines Klinikums im Fernsehen ausgestrahlt. Das Landgericht Dresden verhängte nach ihrer Klage ein Unterlassungsgebot. Im Berufungsprozess entschied das Oberlandesgericht anders und erlaubte die Aussendung (Urteil vom 24.09.2019 – 4 U 1401/19).

    Das Landgericht hatte die Filmaufnahmen und die eingeblendeten Texte als unfaire Zuspitzungen beurteilt, die mit journalistischer Sorgfalt unvereinbar seien. Die Behauptungen etwa, eine der Pflegerinnen habe wahrgenommen, dass ein Patient in die Ecke eines Raumes uriniert habe, ohne etwas zu unternehmen sei zu unterlassen. Die Behauptung sei unwahr, da die Pflegerin am Tag der heimlichen Filmaufnahmen im Urlaub gewesen sei. Die Behauptung, eine Pflegerin habe einem Patienten unbemerkt Medikamente „unters Essen gemischt“ sei ebenfalls zu unterlassen. Die Pflegerin werde durch die… [weiterlesen]
  • Der DFB-Nationalspieler Julian Draxler tauschte im Sommer 2019 auf einer Yacht in Ibiza Zärtlichkeiten mit einer unbekannten Frau aus - nicht seiner langjährigen Freundin. Die Bild-Zeitung informierte ihre Leser darüber, bezeichnete Draxler als „Käptn Knutsch“, zeigte Kussbilder und daneben zum Vergleich auch Bilder der betrogenen Freundin beim Stadionbesuch. Der Fußballspieler klagte vor dem Landgericht Köln auf Unterlassung und bekam dort vollumfänglich Recht.

    In der Revision unterscheidet das Oberlandesgericht Köln zwischen Wortberichterstattung und Bildern. Der Artikel und die Titulierung „Käptn Knutsch“ sind mit dem Urteil des OLG erlaubt, die Bilder der Knutscherei und das Bild seiner Freundin dürfen zur Illustration aber nicht gezeigt werden. (Urteil vom 22.11.2018, Az. 15 U 96/18).

    „Nicht alles, wofür sich Menschen aus Langeweile, Neugier und Sensationslust interessieren, rechtfertigt dessen visuelle Darstellung in der breiten Medienöffentlichkeit“. Zwar habe die… [weiterlesen]
  • Eine Zahnärztin hatte oberhalb ihres Empfangstresens eine Videokamera installiert. Die aufgenommenen Bilder konnten in Echtzeit auf Monitoren angesehen werden, die sie in den Behandlungszimmern aufgestellt hatte. Das Bundesverwaltungsgericht betätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies die Revision der Ärztin ab. Denn: Die Videokamera muss so ausgerichtet werden, dass der den Patienten und sonstigen Besuchern zugängliche Bereich vor dem Empfangstresen, der Flur zwischen Tresen und Eingangstür und das Wartezimmer nicht mehr erfasst werden. (Urteil vom 27.03.2019 – BverwG 6 C 2.18)

    Die Notwendigkeit der Videoüberwachung sei nicht ersichtlich gewesen. Die seit dem 25. Mai 2018 in der EU geltende Datenschutzgrundverordnung finde keine Anwendung auf Anordnungen, die vor diesem Zeitpunkt erlassen worden seien.

    Der Bundesgesetzgeber hatte die Zulässigkeit der Video-Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume vor dem 25. Mai 2018 durch das Bundesdatenschutzgesetz abschließend… [weiterlesen]
  • Der Schweizer Presserat wies die Beschwerde eines Lesers gegen Blick.ch vollumfänglich ab – die Familienfotos eines tödlich verunglückten Zehnjährigen durften mit Einwilligung seiner Eltern veröffentlicht werden. Der Junge war im Dezember 2018 von einem LKW überrollt worden und dabei zu Tode gekommen. Die Beschwerde richtetes sich gegen eine Homestory, in der der Name des Jungen ungekürzt genannt wurde und unverpixelte Fotos des Kindes, seiner Eltern und seines Bruders gezeigt wurden.

    Da die Eltern explizit den Wunsch geäußert hatten, den Namen und die Bilder nicht zu anonymisieren, urteilte der Presserat, die Privatsphäre des Jungen sei durch die Homestory nicht verletzt worden.

    Über die schlechte Bewertung eines Zahnarztes, der von seiner auszubildenden Assistentin auf Google kritisiert und negativ bewertet worden war, berichtete "Blick" mit einem Foto der Assistentin und einem verpixelten Bild des Arztes. Sie titelte: „Dentalassistentin Sadia H. (20) kritisiert ihren Ex-Chef… [weiterlesen]
  • Es ist wahrlich eine seitenlange, detaillierte Liste, die die Agentur Bridgeman uns da zeigt: Künstler, die im Jahr 1949 gestorben sind - und deren Werke damit künftig den Status "gemeinfrei" haben. In vielen Ländern, darunter Österreich, Schweiz und Deutschland, endet die Kunsturheberschutzfrist 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers, läuft damit für die genannten Urheber am 31. Dezember 2019 aus.

    Hier die Liste: docs.google.com/document/d/1bs…=YQL,6KM19,F1C3UK,Q50S6,1 [weiterlesen]
  • Ein Mietwagenunternehmen schaltete eine Werbeanzeige mit dem Slogan „Unser Mitarbeiter des Monats“, neben dem Bild des Vorsitzenden der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL). Seine Klage gegen die ungefragte Nutzung seines Konterfeis wies das Oberlandesgericht Dresden ab (Urteil vom 21.08.2018). Es bestätigte damit das Urteil des Landgerichts. Personen des öffentlichen Lebens müssen bei vorrangigem Informationsinteresse auch die Vereinnahmung im Rahmen einer Werbung hinnehmen.

    Die Bildveröffentlichung sei im vorliegenden Fall nicht einwilligungsbedürftig, auch eine Verletzung des Namensrechtes liege nicht vor. Es werde nicht ausschließlich der Werbewert für kommerzielle Zwecke vereinnahmt. Die Werbung sei erkennbar Satire, ihre Aufmachung entspreche einer bekannten, fortlaufenden Anzeigenkampagne des Mietwagenunternehmens. Es werde zudem nicht der Eindruck vermittelt, der Kläger identifiziere sich mit dem Produkt. Die damit im Grundsatz zulässige Verbreitung seines… [weiterlesen]
  • Nach dem G20-Gipfel im Juli 2017 veröffentlichte die Bild-Zeitung den Artikel: „Zeugen gesucht! Bitte wenden Sie sich an die Polizei“. Die Unterzeile des illustrierenden Porträtfotos einer Frau lautete: „Der Wochenend-Einklau? Wasser, Süßigkeiten und Kaugummis erbeutet die Frau im pinkfarbenen T-Shirt im geplünderten Drogeriemarkt“. Auf Antrag der Frau wurde der Zeitung durch einstweilige Verfügung untersagt sie „im Zusammenhang mit der Suche nach den G20-Verbrechern durch Bekanntgabe ihres nachfolgend wiedergegebenen Bildnisses (Abdruck vom 10. August 2017 ) erkennbar zu machen“(Beschluss des Landgerichts Frankfurtam Main vom 8.8.2017, bestätigt durch Urteil vom 14.12.2017).

    Am 12. Januar 2018 veröffentlichte die Bild-Zeitung einen Artikel mit dem Titel „Bild zeigt die Fotos trotzdem – Gericht verbietet Bilder von G20-Plünderin“ . Abgebildet waren vier Fotos aus der Serie vor dem Drogeriemarkt, darunter auch das Bild, welches bereits Gegenstand des Unterlassungsgebots war.… [weiterlesen]
  • Auch ohne ausdrückliche Zustimmung der am Verfahren beteiligten Personen – Angeklagte, Kläger und Zeugen – kann das Fotografieren im Gerichtssaal erlaubt werden. Die Erlaubnis zu Fotografieren darf nicht von der Stellungnahme der Verfahrensbeteiligten abhängig gemacht werden.

    Im Juni 2018 hatte der Vorsitzende Richter einer Strafkammer des Landgerichts Foto- und Filmaufnahmen vor Beginn des ersten Verhandlungstages abgelehnt. Zwei Männer wurden angeklagt, eine schwere räuberische Erpressung begangen zu haben. Er begründete sein Verbot damit, dass es sich um einen kurzfristigen Termin handele und er nicht die Zeit habe, die Stellungnahmen der Prozessbeteiligten einzuholen. Ein Journalist legte Beschwerde gegen das Fotografierverbot ein.

    Das OLG Hamburg gab dem Fotografen Recht (Beschluss vom 12-09.2018 – 1 Ws 71/18). Es sei mit dem Verbot unverhältnismäßig in die Rundfunkfreiheit eingegriffen worden. Richter, Schöffen, Staatsanwaltschaft, Verteidiger hätte eine… [weiterlesen]