Artikel aus der Kategorie „Bildrecht“ 208

  • Vor genau einer Woche berichteten wir hier, dass Getty Images das Rights managed- Lizenzmodell für Creative-Bilder einstampft. Verlinkt wurde ein Schreiben an die RM-Fotografen. Nun stellen die Bildbeschaffer aus Hamburg die nächste Frage: Was bedeutet das künftig für die Kunden der Agentur, die Gettys RM-Motive für ihre laufenden Projekte einsetzen? Wie lange können diese genutzt und nachlizenziert werden? Wie geht es für Nutzer dieser Bilder in der Frage des Lizenzrechtes weiter?

    Die Bildbeschaffer schreiben dazu: "Der größte Anbieter von Bildern für Kreative setzt dem lizenzpflichtigen Preismodell ein Ende. Viele Gründe. Aber auch viele Fragen. Haben Sie lizenzpflichtige Bilder von Getty Images (Creative RM) im Einsatz? Dann haben Sie jetzt akuten Handlungsbedarf!

    Denn Sie können diese Bilder
    a) nur noch bis zum 20. Januar 2020
    b) nur noch für maximal 1 Jahr
    nachlizenzieren, falls Sie diese Bilder noch für Ihre Projekte benötigen.

    Mehr geht tatsächlich nicht. Denn die… [weiterlesen]
  • Die drei Videokameras, die eine Grundstückseigentümern an ihrem Haus angebracht hatte, und die auf das Nachbargrundstück und einen öffentlichen Weg gerichtet sind, dürfen bleiben, müssen aber neu ausgerichtet werden. Die Klage des Nachbarn auf Entfernung wurde abgewiesen.

    Bei der Installation von Überwachungsanlagen auf einem Privatgrundstück müsse sichergestellt werden, dass weder der angrenzende öffentliche Bereich, noch benachbarte Privatgrundstücke von den Kameras erfasst werden. Etwas anderes könne nur dann gelten, wenn das Interesse des Betreibers höher wiege als das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen. Aus der Sicht des Gerichtes wird dem nachvollziehbaren Interesse der Beklagten ausreichend Rechnung getragen, indem ihr eigenes Grundstück gefilmt wird. Sie hatte die Kameras angebracht, nachdem ihr Hund vergiftet worden war und bei ihr eingebrochen worden war.

    Einen Anspruch auf das Entfernen der Kameras habe der Nachbar aber nicht. Dieser Anspruch könne sich ergeben, wenn… [weiterlesen]
  • Die Gerüchte, dass sich Getty images nunmehr endgültig von dem traditionellen Lizenz-Modell Rights managed verabschieden wird, werden dichter. Oder sagen wir es gleich so: Sie haben sich bestätigt.

    In einer Stellungnahme der Agentur, verfasst von Paul Banwell, Senior Director Contributor Relations, heißt es (übersetzt): "Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass das RM Lizenzmodell für kreative Bilder nicht mehr den Anforderungen unserer Kunden entspricht. (...) 2020 planen wir daher, unser Produktangebot durch einen schrittweisen Rückzug von RM Creative Images zu vereinfachen und zu einem reinen RF-basierten Angebot für kreative Bilder überzugehen."

    Hier die gesamte Stellungnahme: app.engage.gettyimages.com/e/e…cui0swHeNbNQmNHUpVtkRY0IM [weiterlesen]
  • Die 1939 geborene Pop-Sängerin Tina Turner gab 2009 ihr letztes Konzert. 2017 stellte sie in London die Show „Tina – The Tina Turner Musical“ mit der 30-jährigen Schauspielerin Adrienne Warren vor, die sie singend und tanzend darstellt. Gegen das Plakat eines bayrischen Tourneeveranstalters, der für die Show „Simply the Best – Die Tina Turner Story“ die Tina-Turner-Darstellerin Dorothea „Coco“ Fletcher engagiert hat, klagte Tina Turner vor dem Landesgericht Köln. Aus dem Plakat ginge nicht klar hervor, dass nicht sie selber, sondern eine Schauspielerin zu sehen sei. Fletcher sieht tatsächlich der jungen Tina Turner sehr ähnlich.

    Obwohl Turner in diesem November ihren achtzigsten Geburtstag feiert und die Darstellerin mehrere Jahrzehnte jünger ist, gibt der Vorsitzende Richter Dirk Eßler ihr Recht. Es bestehe Verwechslungsgefahr. Man könnte durchaus denken. „Da spielt Tina Turner mit.“

    Der Richter empfahl dem Veranstalter, auf dem Plakat einen unmissverständlichen Hinweis… [weiterlesen]
  • Die „Bild am Sonntag“ illustrierte ihr „Urlaubslotto“, bei dem eine Kreuzfahrt verlost wurde, ohne Einwilligung der Abgebildeten mit einem Foto von drei Schauspielern der Serie „Traumschiff“ in Schiffsuniform. Das Bild war mit dem Hinweis versehen, die Abgebildeten werde man auf der Kreuzfahrt „zwar nicht treffen. Aber wie auf dem echten TV-Traumschiff schippern Sie zu den schönsten Buchten und den spannendsten Städten“. Der Kapitänsdarsteller klagte und bekam vor dem Oberlandesgericht Köln Recht. Das Bild durfte nicht verwendet werden (Urteil vom 10.10.2019 Az. 15 U 39/19).

    Maßgeblich wertete das Gericht dabei die vorwiegend werbliche Bildnutzung. Auch wenn ein Gewinnspiel im Grundsatz noch der redaktionellen Tätigkeit eines Presseorgans zuzuordnen sei, habe im konkreten Fall das Bild kaum echten Nachrichtenwert gehabt. Die Beliebtheit des Schauspielers habe als „Garant“ für eine Traumreise ersichtlich auch auf den Hauptgewinn abfärben sollen. Mit dem Bild des Klägers sei… [weiterlesen]
  • Ein Vater hatte in die Veröffentlichung einer Fotografie seiner damals 15-jährigen Tochter eingewilligt. 1999 war in einer Zeitschrift eine „Homestory“ mit dem Bild abgedruckt worden. Als ihr Bild neunzehn Jahre später erneut publiziert wurde, legte die inzwischen volljährige Frau Klage wegen der Verletzung ihres Persönlichkeitsrechtes ein. Sie verlangte Unterlassung, da die damalige Einwilligung ihres Vaters die erneute Veröffentlichung nicht rechtfertigten.

    Das Landgericht Frankfurt gab der Klägerin Recht (29. September 2019 2-0 O 454/18). Da sie als Jugendliche keine Einwilligung in die Bildveröffentlichung gegeben habe, habe sie selbst noch keine bindende Entscheidung hinsichtlich der Veröffentlichung getroffen. Die Entscheidungsmöglichkeit darüber müsse auch Personen zugebilligt werden, die als Minderjährige mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter abgebildet wurden, nun aber die Volljährigkeit erreicht hätten.

    Die Klägerin kann die Unterlassung der Bildveröffentlichung… [weiterlesen]
  • Der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) widmet sich in seiner PICTAnight am 7. November 2019 in München den rechtlichen und abrechnungstechnischen Hindernissen der Bildlizenzierung für soziale Netzwerke.

    In einem Impulsvortrag wird RA Sebastian Deubelli über die Vereinbarkeit von Plattform-AGB mit Bildlizenzverträgen informieren und auf aktuelle Urteile zu Bildveröffentlichungen eingehen. Deubelli ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und betreibt eine Kanzlei in Landshut.

    Im zweiten Teil des Vortrags erläutert der stellv. Vorsitzende der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (mfm), Soenne, ein Modell zur Bewertung von Nutzungshonoraren in medienweitergebenden Plattformen. Die mfm ermittelt jährlich die marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte in Deutschland und gibt diese unter dem Titel „Bildhonorare“ heraus. Soenne arbeitet seit 1986 als freiberuflicher Fotodesigner und visueller Unternehmensberater.

    Im Anschluss an den Co-Vortrag können sich die… [weiterlesen]
  • Ein Lehrer eines rheinland-pfälzischen Gymnasiums hatte sich bei einem Fototermin freiwillig mit zwei Schulklassen ablichten lassen. Gegen die Veröffentlichung der Bilder im Schuljahrbild klagte er, seine Zustimmung dazu sei nicht eingeholt worden. Er habe sich von einer Kollegin zur Teilnahme an dem Fototermin überreden lassen, den Verwendungszweck der Bilder habe er nicht gekannt. Die Fotografin habe ihm versichert, dass die Bilder nicht veröffentlich würden. Im ersten an der Schule herausgegeben Jahrbuch seien keine Bilder von ihm veröffentlicht worden.

    Das Verwaltungsgericht Koblenz wies seine Klage ab, die Bilder müssen nicht aus dem Jahrbuch entfernt werden (VG Koblenz, Urteil vom 6.9.2019 %K 101/19.KO).

    Das Gericht begründet: Der Lehrer habe durch seine Teilnahme an dem Fototermin konkludent in die Veröffentlichung der Bilder eingewilligt. Obwohl ihm die Gepflogenheit der Veröffentlichung von Klassenfotos in Jahrbüchern bekannt gewesen sei, habe er sich mit den Schülern… [weiterlesen]
  • Die funktionsstüchtige Kamera, die ein Grundstückseigentümer aus dem Kreis Altenkirchen im Westerwald aus einem seiner Fenster auf das Nachbargrundstück ausrichtete, muss er entfernen. Auch eine gleichzeitig aufgestellte Kameraattrappe in seinem Haselnusstrauch darf er nicht behalten, da bereits durch den Schein beim Nachbarn ein „Überwachungssdruck" entsehen könne (Beschluss vom 5.09.2019, Az. 13 S 17/19).

    Nach der erfolgreichen Klage des Nachbarn müssen nun beide Kameras entfernt, beziehungsweise so ausgerichtet werden, dass sie weder das Nachbargrundstück noch den öffentlichen Bereich in den Fokus nehmen. Der Unterlassungsanspruch ergibt sich aus § 1004 und § 823 Abs. 1 BGB.

    Das Urteil des LG Koblenz bestätigt das Urteil der Vorinstanz AG Betzdorf: Eine ständige Videoüberwachung greife in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Bei einer Kameraüberwachung auf Privatgrundstücken müsse sichergestellt werden, dass weder angrenzende öffentliche Bereiche, noch… [weiterlesen]
  • Nach einer Demonstration „gegen Rechts“ in Essen-Steele im Mai 2018 verbreitete die Polizei Fotos der Versammlung in sozialen Netzwerken. Das OVG Münster gab jetzt zwei Klägern Recht, die sich auf den Bildern erkannt hatten (Urteil vom 17.09.2019 – 15 A 4753/18) und bestätigte das Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen (Urteil vom 23.10.2018 – 14 K 3543/18). Die Berufung des Landes wurde damit zurückgewiesen. Das Vorgehen der Polizei war rechtswidrig. Die Aufnahmen seien für eine zulässige Polizei-Öffentlichkeitsarbeit nicht notwendig gewesen. Es bestehe die Gefahr, dass Demonstrierwillige sich durch das Verhalten der Polizei von der Ausübung des Demonstrationsrecht abhalten ließen. Dadurch sei das Recht auf Versammlungsfreiheit verletzt.

    Das Anfertigen der Fotos , um sie im Internet zu publizieren, habe in das Versammlungsgrundrecht aus Art. 8 Abs. 1 GG eingegriffen. Das Fotografieren und Filmen von Versammlungen durch Polizisten sei grundsätzlich geeignet, einschüchternd,… [weiterlesen]