Artikel aus der Kategorie „Bildrecht“ 234

  • Eine Zahnärztin hatte oberhalb ihres Empfangstresens eine Videokamera installiert. Die aufgenommenen Bilder konnten in Echtzeit auf Monitoren angesehen werden, die sie in den Behandlungszimmern aufgestellt hatte. Das Bundesverwaltungsgericht betätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies die Revision der Ärztin ab. Denn: Die Videokamera muss so ausgerichtet werden, dass der den Patienten und sonstigen Besuchern zugängliche Bereich vor dem Empfangstresen, der Flur zwischen Tresen und Eingangstür und das Wartezimmer nicht mehr erfasst werden. (Urteil vom 27.03.2019 – BverwG 6 C 2.18)

    Die Notwendigkeit der Videoüberwachung sei nicht ersichtlich gewesen. Die seit dem 25. Mai 2018 in der EU geltende Datenschutzgrundverordnung finde keine Anwendung auf Anordnungen, die vor diesem Zeitpunkt erlassen worden seien.

    Der Bundesgesetzgeber hatte die Zulässigkeit der Video-Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume vor dem 25. Mai 2018 durch das Bundesdatenschutzgesetz abschließend… [weiterlesen]
  • Der Schweizer Presserat wies die Beschwerde eines Lesers gegen Blick.ch vollumfänglich ab – die Familienfotos eines tödlich verunglückten Zehnjährigen durften mit Einwilligung seiner Eltern veröffentlicht werden. Der Junge war im Dezember 2018 von einem LKW überrollt worden und dabei zu Tode gekommen. Die Beschwerde richtetes sich gegen eine Homestory, in der der Name des Jungen ungekürzt genannt wurde und unverpixelte Fotos des Kindes, seiner Eltern und seines Bruders gezeigt wurden.

    Da die Eltern explizit den Wunsch geäußert hatten, den Namen und die Bilder nicht zu anonymisieren, urteilte der Presserat, die Privatsphäre des Jungen sei durch die Homestory nicht verletzt worden.

    Über die schlechte Bewertung eines Zahnarztes, der von seiner auszubildenden Assistentin auf Google kritisiert und negativ bewertet worden war, berichtete "Blick" mit einem Foto der Assistentin und einem verpixelten Bild des Arztes. Sie titelte: „Dentalassistentin Sadia H. (20) kritisiert ihren Ex-Chef… [weiterlesen]
  • Es ist wahrlich eine seitenlange, detaillierte Liste, die die Agentur Bridgeman uns da zeigt: Künstler, die im Jahr 1949 gestorben sind - und deren Werke damit künftig den Status "gemeinfrei" haben. In vielen Ländern, darunter Österreich, Schweiz und Deutschland, endet die Kunsturheberschutzfrist 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers, läuft damit für die genannten Urheber am 31. Dezember 2019 aus.

    Hier die Liste: docs.google.com/document/d/1bs…=YQL,6KM19,F1C3UK,Q50S6,1 [weiterlesen]
  • Ein Mietwagenunternehmen schaltete eine Werbeanzeige mit dem Slogan „Unser Mitarbeiter des Monats“, neben dem Bild des Vorsitzenden der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL). Seine Klage gegen die ungefragte Nutzung seines Konterfeis wies das Oberlandesgericht Dresden ab (Urteil vom 21.08.2018). Es bestätigte damit das Urteil des Landgerichts. Personen des öffentlichen Lebens müssen bei vorrangigem Informationsinteresse auch die Vereinnahmung im Rahmen einer Werbung hinnehmen.

    Die Bildveröffentlichung sei im vorliegenden Fall nicht einwilligungsbedürftig, auch eine Verletzung des Namensrechtes liege nicht vor. Es werde nicht ausschließlich der Werbewert für kommerzielle Zwecke vereinnahmt. Die Werbung sei erkennbar Satire, ihre Aufmachung entspreche einer bekannten, fortlaufenden Anzeigenkampagne des Mietwagenunternehmens. Es werde zudem nicht der Eindruck vermittelt, der Kläger identifiziere sich mit dem Produkt. Die damit im Grundsatz zulässige Verbreitung seines… [weiterlesen]
  • Nach dem G20-Gipfel im Juli 2017 veröffentlichte die Bild-Zeitung den Artikel: „Zeugen gesucht! Bitte wenden Sie sich an die Polizei“. Die Unterzeile des illustrierenden Porträtfotos einer Frau lautete: „Der Wochenend-Einklau? Wasser, Süßigkeiten und Kaugummis erbeutet die Frau im pinkfarbenen T-Shirt im geplünderten Drogeriemarkt“. Auf Antrag der Frau wurde der Zeitung durch einstweilige Verfügung untersagt sie „im Zusammenhang mit der Suche nach den G20-Verbrechern durch Bekanntgabe ihres nachfolgend wiedergegebenen Bildnisses (Abdruck vom 10. August 2017 ) erkennbar zu machen“(Beschluss des Landgerichts Frankfurtam Main vom 8.8.2017, bestätigt durch Urteil vom 14.12.2017).

    Am 12. Januar 2018 veröffentlichte die Bild-Zeitung einen Artikel mit dem Titel „Bild zeigt die Fotos trotzdem – Gericht verbietet Bilder von G20-Plünderin“ . Abgebildet waren vier Fotos aus der Serie vor dem Drogeriemarkt, darunter auch das Bild, welches bereits Gegenstand des Unterlassungsgebots war.… [weiterlesen]
  • Auch ohne ausdrückliche Zustimmung der am Verfahren beteiligten Personen – Angeklagte, Kläger und Zeugen – kann das Fotografieren im Gerichtssaal erlaubt werden. Die Erlaubnis zu Fotografieren darf nicht von der Stellungnahme der Verfahrensbeteiligten abhängig gemacht werden.

    Im Juni 2018 hatte der Vorsitzende Richter einer Strafkammer des Landgerichts Foto- und Filmaufnahmen vor Beginn des ersten Verhandlungstages abgelehnt. Zwei Männer wurden angeklagt, eine schwere räuberische Erpressung begangen zu haben. Er begründete sein Verbot damit, dass es sich um einen kurzfristigen Termin handele und er nicht die Zeit habe, die Stellungnahmen der Prozessbeteiligten einzuholen. Ein Journalist legte Beschwerde gegen das Fotografierverbot ein.

    Das OLG Hamburg gab dem Fotografen Recht (Beschluss vom 12-09.2018 – 1 Ws 71/18). Es sei mit dem Verbot unverhältnismäßig in die Rundfunkfreiheit eingegriffen worden. Richter, Schöffen, Staatsanwaltschaft, Verteidiger hätte eine… [weiterlesen]
  • Vor genau einer Woche berichteten wir hier, dass Getty Images das Rights managed- Lizenzmodell für Creative-Bilder einstampft. Verlinkt wurde ein Schreiben an die RM-Fotografen. Nun stellen die Bildbeschaffer aus Hamburg die nächste Frage: Was bedeutet das künftig für die Kunden der Agentur, die Gettys RM-Motive für ihre laufenden Projekte einsetzen? Wie lange können diese genutzt und nachlizenziert werden? Wie geht es für Nutzer dieser Bilder in der Frage des Lizenzrechtes weiter?

    Die Bildbeschaffer schreiben dazu: "Der größte Anbieter von Bildern für Kreative setzt dem lizenzpflichtigen Preismodell ein Ende. Viele Gründe. Aber auch viele Fragen. Haben Sie lizenzpflichtige Bilder von Getty Images (Creative RM) im Einsatz? Dann haben Sie jetzt akuten Handlungsbedarf!

    Denn Sie können diese Bilder
    a) nur noch bis zum 20. Januar 2020
    b) nur noch für maximal 1 Jahr
    nachlizenzieren, falls Sie diese Bilder noch für Ihre Projekte benötigen.

    Mehr geht tatsächlich nicht. Denn die… [weiterlesen]
  • Die drei Videokameras, die eine Grundstückseigentümern an ihrem Haus angebracht hatte, und die auf das Nachbargrundstück und einen öffentlichen Weg gerichtet sind, dürfen bleiben, müssen aber neu ausgerichtet werden. Die Klage des Nachbarn auf Entfernung wurde abgewiesen.

    Bei der Installation von Überwachungsanlagen auf einem Privatgrundstück müsse sichergestellt werden, dass weder der angrenzende öffentliche Bereich, noch benachbarte Privatgrundstücke von den Kameras erfasst werden. Etwas anderes könne nur dann gelten, wenn das Interesse des Betreibers höher wiege als das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen. Aus der Sicht des Gerichtes wird dem nachvollziehbaren Interesse der Beklagten ausreichend Rechnung getragen, indem ihr eigenes Grundstück gefilmt wird. Sie hatte die Kameras angebracht, nachdem ihr Hund vergiftet worden war und bei ihr eingebrochen worden war.

    Einen Anspruch auf das Entfernen der Kameras habe der Nachbar aber nicht. Dieser Anspruch könne sich ergeben, wenn… [weiterlesen]
  • Die Gerüchte, dass sich Getty images nunmehr endgültig von dem traditionellen Lizenz-Modell Rights managed verabschieden wird, werden dichter. Oder sagen wir es gleich so: Sie haben sich bestätigt.

    In einer Stellungnahme der Agentur, verfasst von Paul Banwell, Senior Director Contributor Relations, heißt es (übersetzt): "Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass das RM Lizenzmodell für kreative Bilder nicht mehr den Anforderungen unserer Kunden entspricht. (...) 2020 planen wir daher, unser Produktangebot durch einen schrittweisen Rückzug von RM Creative Images zu vereinfachen und zu einem reinen RF-basierten Angebot für kreative Bilder überzugehen."

    Hier die gesamte Stellungnahme: app.engage.gettyimages.com/e/e…cui0swHeNbNQmNHUpVtkRY0IM [weiterlesen]
  • Die 1939 geborene Pop-Sängerin Tina Turner gab 2009 ihr letztes Konzert. 2017 stellte sie in London die Show „Tina – The Tina Turner Musical“ mit der 30-jährigen Schauspielerin Adrienne Warren vor, die sie singend und tanzend darstellt. Gegen das Plakat eines bayrischen Tourneeveranstalters, der für die Show „Simply the Best – Die Tina Turner Story“ die Tina-Turner-Darstellerin Dorothea „Coco“ Fletcher engagiert hat, klagte Tina Turner vor dem Landesgericht Köln. Aus dem Plakat ginge nicht klar hervor, dass nicht sie selber, sondern eine Schauspielerin zu sehen sei. Fletcher sieht tatsächlich der jungen Tina Turner sehr ähnlich.

    Obwohl Turner in diesem November ihren achtzigsten Geburtstag feiert und die Darstellerin mehrere Jahrzehnte jünger ist, gibt der Vorsitzende Richter Dirk Eßler ihr Recht. Es bestehe Verwechslungsgefahr. Man könnte durchaus denken. „Da spielt Tina Turner mit.“

    Der Richter empfahl dem Veranstalter, auf dem Plakat einen unmissverständlichen Hinweis… [weiterlesen]