Abmahnung eines auf Facebook mitsamt Artikel geteilten Fotos

  • Dass nach dem Teilen eines Artikels eine Abmahnung des Fotografen ins Haus flattert, damit rechnet wohl so schnell keiner. Genau das ist allerdings jetzt einer Facebook-Nutzerin passiert, nachdem sie den „Share“-Button unter einem Bild-Bericht über den Fußballspieler Marco Reus geklickt hatte. So berichtet IT Anwalt Christian Solmecke auf seiner Webseite. Seine Mandantin ist Inhaberin einer Fahrschule und sie teilte einen Artikel, in dem zu lesen ist, dass Reus mit einem gefälschten Führerschein unterwegs war. Auf dem Foto sieht man ihn aus seinem Sportwagen aussteigen.

    Weil die Urhebernennung fehlt, verlangt der Fotograf mit der Abmahnung um die 1.000 Euro. Beim Teilen von Inhalten kann ein dazu gehörendes Bild weder verändert, noch entfernt werden, ganz anders als beim Setzen eines Links. Mit dem gutgläubigen Drücken des „Share“-Buttons ist die Tat also schon vollbracht.

    Solmecke fürchtet eine Abmahnwelle und fordert, dass Blogbetreiber und Online Medien den Button nur unter Bilder setzen, die auch über Facebook und andere Netzwerke geteilt werden dürfen. Der Seitenbetreiber sei in der Pflicht. Alleine durch das Bereitstellen der Teilen-Funktion „vergibt der Seitenbetreiber konkludent eine Lizenz an den geteilten Inhalten.“ Er beruft sich auf ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (Urteil v. 17.07.2014, Az. 2-03 S 2/14).

    Entspannter sieht es die Legal Tribune Online, die nicht an eine drohende Abmahnwelle glaubt und den auf Social-Media-Recht spezialisierten Rechtsanwalt Thomas Schwenke zu Wort kommen lässt. Das Teilen stelle keine Urheberrechtsverletzung dar, weil sich Bildurheber auch nicht gegen die verkleinerte Darstellung ihrer Bilder in Google wehren könnten (Urt. V. 29.04.2010, Az. I ZR 69/08 sowie Urt. V. 19.10.2011, Az. I ZR 140/10 des Bundesgerichtshofs (BGH). Außerdem sei Teilen auch nichts anderes als Einbetten von Inhalten. "In der Framing-Entscheidung hat der EuGH entschieden, dass das Einbetten von bereits öffentlich verfügbaren Inhalten – konkret ging es um Youtube-Videos – auf der eigenen Webseite keine Urheberrechtsverletzung darstellt, sofern keine neue Kopie des Inhalts erzeugt wird."

    Keine Panik, aber Vorsicht ist beim Klicken des Teilen-Knopfes wohl allemal geboten.

    (Barbara Hartmann)

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