Laut Auffassung des Rechtsausschusses sollte „die gewerbliche Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind, immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein".
Nun ist das in diesem Zusammenhang als Schreckensbild des Fotografierverbotes gezeigte Brandenburger Tor in den Jahren 1788 bis 1791 nach Entwürfen von Carl Gotthard Langhans des Älteren gebaut worden, der inzwischen auch schon seit mehr als 70 Jahren nicht mehr lebt. Damit ist das Bauwerk nach geltendem Recht gemeinfrei.
Allerdings darf in Frankreich - wo es keine Panoramafreiheit gibt - der 1887 erbaute Eiffelturm auch nur am Tage straffrei abgelichtet werden, sofern das Bild kommerziell genutzt wird. Für die nächtliche Beleuchtung beansprucht die Betreibergesellschaft SETE (Société d’Exploitation de la Tour Eiffel) die Veröffentlichungsrechte.
Wie wird am 9. Juli abgestimmt? Kommt das Ende der Panoramafreiheit in ganz Europa? Werden dann allerorten an alten Bauwerken Glühbirnen angeheftet und Graffitis aufgesprüht, um sich Urheberrechte zu sichern? Oder kommt, hoffentlich, alles ganz anders? In einer guten Woche wissen wir mehr. (Barbara Hartmann)
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