>Ab zum Arzt und dann Koffer packen!< – Facebook Posts und Bilder können den Job kosten

  • Offensichtlich auf Krankenschein in den Urlaub gestartet war eine Auszubildende. Da sie ihren Plan und die Urlaubsbilder aus Mallorca nicht leise für sich behielt, sondern auf Facebook mit der Welt teilte und ihr Arbeitgeber das mitbekam, wurde ihr fristlos gekündigt. So berichtet die Kanzlei Samnée & Gotsche auf ihrer Webseite.


    Im Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf schloss sie einen Vergleich mit ihrem Arbeitgeber, in dem sich beide auf die Beendigung ihres Ausbildungsverhältnisses einigten (Arbeitsgericht Düsseldorf 7 Ca 2591/11).


    „Die im Dunkeln sieht man nicht." Die in Facebook sieht man schon. (Barbara Hartmann)

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