Mit Blaulicht zum Einsatz – zur Rettung der Persönlichkeitsrechte eines Blitzgerätes

  • Die Geschichte, die dem Datenschutz-/Bürgerrechtsaktivisten und Mitglied der Piraten Partei Florian Altherr passierte, klingt wie ein Schildbürgerstreich und fast zu wild, um wahr zu sein. Justillon.de berichtete darüber.


    Als Altherr mit dem Fahrrad in Wiesbaden unterwegs war, entdeckte er ein Blitzgerät und fotografierte es mit dem Handy. Zwei Hilfspolizistinnen verlangten von ihm, die Bilder zu löschen. Die Persönlichkeitsrechte des Blitzers würden verletzt. Der Bürgerrechtsaktivist kannte seine Rechte und weigerte sich. Daraufhin riefen die Verkehrsüberwacherinnen Verstärkung. Mit Blaulicht kam dann ein Fahrzeug mit vier weiteren Hilfspolizisten, das mit angeschaltetem Blaulicht auf der rechten Fahrspur vor dem Blitzgerät zum Stehen kam.


    Altherr weigerte sich weiter, die Bilder zu löschen. Woraufhin die Ordnungskräfte minutenlang telefonierten und endlich zu dem Ergebnis kamen, ihm doch zu gestatten, die Bilder zu behalten. Nicht ohne den Hinweis, man wisse ja, woher das Bild komme, wenn es „mit irgendwelchen Lügen in der Presse auftaucht." Abschließend verwies man ihn des Platzes und kündigte ihm ein Ordnungswidrigkeits-verfahren wegen Behinderung der Messung an.


    Wie sie auf die Idee kommen konnten, ihre Forderung mit den Persönlichkeitsrechten des Blitzgerätes zu begründen, ist schwer zu verstehen. Man muss bedenken, dass eine Ausbildungszeit von sechs bis sieben Wochen für einen Verkehrsüberwacher doch ein wenig eng bemessen ist, um alle Winkel des Rechts kennen zu lernen, insbesondere des Bildrechts. Allerdings verfolgen Ordnungshüter Ordnungswidrigkeiten – für Rechtsbrüche gibt es die Polizei. (Barbara Hartmann)

    Bilder
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