EuGH-Urteil: Keine Beteiligung der Verlage an den Ausschüttungen – trifft es auch die Bildagenturen?

  • Mit dem Urteil im sogenannten Reprobel-Verfahren hat der Europäische Gerichtshof am 12. November entschieden, dass Verlage nicht an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften beteiligt werden können. Sie seien formal keine Rechteinhaber im Sinne der europäischen Urheberrechtslinie InfoSoc (2001/29/EG). Bisher wurden die Ausschüttungen zwischen Verlagen und Autoren aufgeteilt.

    Der Bundesverband professioneller Bildanbieter sieht das Urteil kritisch und befürchtet Auswirkungen auf die Bildagenturen. Die VG Bild-Kunst habe im Juli des Jahres angekündigt, die Zahlungen an die Bildagenturen vorläufig auszusetzen, so Alexander Koch in einer Pressemitteilung vom 13. November. Es sei juristisch zu klären, ob die Bildagenturen wie Verlage als Inhaber übertragener Rechte zu behandeln seien.

    Auch der Börsenverein kritisiert das EuGH-Urteil - Verlage müssten für ihre Leistungen honoriert werden. Er droht Kürzungen bei den Autorenvergütungen an und appelliert an die EU-Kommission, die Änderung der Urheberrechtsrichtlinie (InfoSoc-Richtlinie (2001/29/EG) ) wieder rückgängig zu machen. Der BVPA will sich für eine Stärkung der Rechte der Bildagenturen in der InfoSoc-Richtlinie einsetzen. (Barbara Hartmann)

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