BVPA fordert Beibehaltung der VG-Ausschüttungen an Bildagenturen

  • Der BVPA veröffentlichte folgende Pressemitteilung: Darin fordert der Verband - es folgt der O-Ton der Meldung - "eine weitere Beteiligung der Bildagenturen an den Ausschüttungen den gesetzlichen Vergütungen. Wegen des Rechtsstreits Martin Vogel ./. VG WORT stellte sich bei den Verwertungsgesellschaften die Frage, ob sie gesetzliche Vergütungsansprüche wie etwa Einnahmen aus der Privatkopie an Verleger, aber auch an Bildagenturen ausschütten dürfen. Die Reprobel-Entscheidung des EuGH erhärten diese Zweifel.

    Für die Beteiligung der Verlage und Bildagenturen an den Vergütungen gibt es jedoch gute Gründe. Sie leisten wesentliche Beiträge, dass urheberrechtlich geschützte Werke veröffentlicht werden, die die Grundlage für die Ausschüttungen erst bilden. Zudem tragen sie erhebliche wirtschaftliche Risiken und sind durch gesetzliche Ausnahme wie etwa die Privatkopie betroffen. Vor allem können die Gremien der Verwertungsgesellschaften eine Beteiligung der Bildagenturen und Verlage besser als höchstinstanzliche Gerichte oder der Gesetzgeber abschätzen. Dass Bildagenturen oder Verlage die Urheberinnen und Urheber dominieren, ist bei den eindeutigen Stimmverhältnissen in diesen Gremien nicht zu erwarten.

    Der BVPA fordert zudem eine Berücksichtigung der Bildagenturen bei bevorstehenden Gesetzesänderungen. In der Diskussion ist eine erneute Änderung des § 63a UrhG, der nur die Verleger ausdrücklich erwähnt. Weil die Bildagenturen die Interessen der Urheberinnen und Urheber gegenüber den Verwertern vertreten, sind diese erst Recht an den Ausschüttungen zu beteiligen."

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