Künstler, die ab 2016 "frei" sind

  • In vielen Ländern - etwa Deutschland, Frankreich, Österreich, Großbritannien - erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Dann werden die Werke gemeinfrei. Auch im vergangenen Jahr 2015 wurden Fotografien und Kunstwerke public domain, so dass seit Jahresbeginn die Klärung zusätzlicher Künstlerrechte entfällt. Das bedeutet auch, dass Bildkäufer die Werke einer Reihe von Künstlern jetzt kostengünstiger publizieren können.

    Holger Gehrmann, Chef der Agentur Artothek, stellte eine kleine Liste und ein Portfolio von bildenden Künstlern zusammen, deren Werke nun betroffen sind.

    Zu den bekanntesten gehören die Malerin und Bildhauerin Käthe Kollwitz, der noch dem Jugendstil verpflichtete Ludwig von Hofmann und der zur Neuen Sachlichkeit zu rechnende Georg Scholz. Daneben sind weitere Künstler zu entdecken, zum Beispiel Hans Thuar, Helmuth Liesegang und Mabel Woodward.

     

    [caption id="attachment_4535" align="alignnone" width="528"]Thuar, Hans, 1887-1945, Meßdorf (Duisdorf), 1911. Thuar, Hans, 1887-1945, Meßdorf (Duisdorf), 1911.[/caption]
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