Das Geburtstagszug-Urteil - BVPA-Seminar zu Designschutz von Foto-Objekten

  • Gestritten wurde um die Schutzwürdigkeit einer Holzeisenbahn. Seit der „Geburtstagszug“-Entscheidung des Bundesgerichtshofes 2013, sind die Anforderungen an die sogenannte Gebrauchskunst von der vordem geforderten Höhe eines außerordentlichen „schöpferischen Eigentümlichkeitsgrades“ auf das Niveau einer „künstlerischen Leistung“ geschrumpft worden. Damit wurde die Bedingung der Schutzfähigkeit der der zweckfreien bildenden Kunst angeglichen.

    Ab jetzt könnten nun viele bislang schutzlose Designerleistungen urheberrechtlich geschützt sein. In der Folge steigt für Fotografen und Bildvermarkter das Risiko, dass Designer als Urheber rechtliche und finanzielle Ansprüche stellen, wenn Gebrauchskunst abgelichtet worden ist.

    Der BVPA will in der PICTAnight am 24. Februar in München in einem Seminar die entstandene Rechtsunsicherheit beim Designschutz von Fotoprojekten juristisch beleuchten.

    Rechtsanwältin Dr. Anne-Katrin Petsch wird einen Impulsvortrag zum Thema halten, der in Diskussion und Informationsaustausch mit den Teilnehmern münden soll. (Barbara Hartmann)

     

    PICTAnight zum Thema Design- und Geschmacksmusterrecht

    24. Februar 2016, 19:00 bis 21:00

    Hacker-Pschorr Bräuhaus, Theresienhöhe 7

    80339 München

    Eintritt für Mitglieder des BVPA 45,00 Euro, für Nicht-Mitglieder 59,00 Euro

    Anmeldung unter info@bvpa.org

     Pressemeldung_PICTAnight_München_2016-02-24

     
    Bilder
    • vorschaupictanight.jpg

      36,97 kB, 630×300, 340 mal angesehen
    Dateien

    826 mal gelesen