Der BVPA greift das Thema Bewegtbild auf und widmet sich in der PICTAnight Berlin am 25. Mai den folgenden Fragen:
- Wie betreibe ich rechtssicheres Videomarketing auf sozialen Plattformen?
- Welche Regelungen gelten bei Bildern, die in Videos eingebettet sind?
- Was sind die Knackpunkte, wenn es um die Nutzung von News-Footage geht?
- Gibt es Unterschiede bei der kommerziellen und redaktionellen Verwendung?
- Darf ich Youtube-Videos in die eigene Website einbinden?
Der Referent an diesem Abend, Rechtsanwalt Dr. Steffen Bunnenberg von der Kanzlei Bunnenberg Bertram Rechtsanwälte.
Der Eintritt zur PICTAnight - Schuchmanns Kaffeehaus, Paul-Lincke-Ufer 22, 10999 Berlin - kostet für Mitglieder des BVPA 45,00 Euro, für Nicht-Mitglieder 59,00 Euro zzgl. MwSt. und beinhaltet neben dem Weiterbildungsteil ein Buffet.
Anmeldung zur PICTAnight unter info@bvpa.org
- Wie betreibe ich rechtssicheres Videomarketing auf sozialen Plattformen?
- Welche Regelungen gelten bei Bildern, die in Videos eingebettet sind?
- Was sind die Knackpunkte, wenn es um die Nutzung von News-Footage geht?
- Gibt es Unterschiede bei der kommerziellen und redaktionellen Verwendung?
- Darf ich Youtube-Videos in die eigene Website einbinden?
Der Referent an diesem Abend, Rechtsanwalt Dr. Steffen Bunnenberg von der Kanzlei Bunnenberg Bertram Rechtsanwälte.
Der Eintritt zur PICTAnight - Schuchmanns Kaffeehaus, Paul-Lincke-Ufer 22, 10999 Berlin - kostet für Mitglieder des BVPA 45,00 Euro, für Nicht-Mitglieder 59,00 Euro zzgl. MwSt. und beinhaltet neben dem Weiterbildungsteil ein Buffet.
Anmeldung zur PICTAnight unter info@bvpa.org
602 mal gelesen