Da pfeift der Bademeister – Fotografieren verboten!

  • Für ihre Freude am Trillerpfeifen und Brüllen von Verboten vielleicht nicht immer zu Unrecht berüchtigt sind die Bademeister.

    Mit der allgemeinen Verbreitung der Smartphones und der Befürchtung, unvorteilhafte Fotos dürftig Bekleideter könnten damit einen umweglosen Weg in die Weltöffentlichkeit der sozialen Netze nehmen, kommt in vielen Badeordnungen ein ganz neuer Verbotspunkt auf. Fotografieren verboten! In vielen Bädern werden die Smartphones bereits beim Betreten eingesammelt. Über „Fotografierverbote in Freibädern“ berichtete „Fotorecht-Magazin.de“ (28.6.2016).

    In den Göppinger Kreisnachrichten konnte man allerdings schon von einer neueren Entwicklung in der Badeordnung der Göppinger Bäder lesen. In der Badeordnung von 2006 hieß es noch "Das Fotografieren im Bad ist nicht gestattet“.

    Da es sich das jedoch in der Praxis nicht durchsetzen ließ, wurde die Ordnung schließlich an die Realität angepasst, wie Thomas Jäger, der Bäderleiter bei den Göppinger Stadtwerken erklärte.

    Jetzt lautet der Text in Rücksprache mit der Deutschen Gesellschaft für Badewesen: „Das Fotografieren und Filmen fremder Personen ohne deren Einwilligung ist nicht erlaubt".

    Dieser Satz formuliert allerdings nichts anderes als die deutsche Gesetzeslage.

    Selfies oder das Fotografieren von Familie, Freunden oder Menschen, die damit einverstanden sind, sind allgemein erlaubt – jetzt auch wieder in Göppinger Bädern.

    Wo immer ein Bad in seiner Badeordnung etwas anderes formuliert, hat genau das mit dem Hausrecht wirksame Geltung. Wer beim Fotografieren nicht die Trillerpfeife hören will, fährt besser nach Göppingen. (Barbara Hartmann)

     

     
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