Rund 20.000 Euro teure Badeenten-Bilder-Abmahnung

  • Man könnte ja glauben, Menschen, die Qietscheenten mit in die Badewanne nehmen, hätten Humor. Kein Scherz ist allerdings eine aktuelle Abmahnung von elf Badeenten-Bildern, über die www.ratgeberrecht.eu berichtete.

    Elf Produktbilder aus seinem Amazon-Shop fand der Abmahner im Online-Shop und in eBay-Angeboten eines anderen Enten-Verkäufers.

    Er verlangte für den unterstellten einjährigen Einsatz der Bilder inklusive Abmahnkosten einen Schadensersatz von exakt 21.044,66 Euro.

    Der Betrag wurde nach Lizenzanalogie mit Zahlen des Tarifwerks der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing berechnet. Für die einjährige Nutzung ließ sich aus der MFM-Tabelle je Bild ein Betrag von 465,00 Euro ablesen. Für elf Bilder also 5.115,00 Euro.

    Dafür, dass die Bilder kommerziell innerhalb eines Shops verwendet worden waren, wurde ein 50%iger Aufschlag dazu berechnet. Damit ergaben sich 7.672,50 Euro.

    Ein weiterer Aufschlag wurde für die Verwendung der Fotos in zwei unterschiedlichen Web-Domains angesetzt. Hiermit erhöhte sich der Betrag auf 9.590,63 Euro.

    Ein zusätzlicher Schadensersatz in Höhe der einfachen Lizenzgebühr sei wegen der fehlenden Namensnennung des Urhebers fällig – so ergaben sich am Ende mehr als 20.000,00 Euro Schadensersatz für die elf Enten.

    2012 war die Abmahnung eines lustigen Badeenten-Bildes eine der ersten Abmahnungen eines Facebook-Pinnwand-Bildes. Der Fall, bei dem strittig war, ob der Facebook-Accountinhaber für Inhalte, die ein Dritter auf seine Seite pepostet hatte denn überhaupt haftbar gemacht werden könnte, endete vor Gericht mit einer einvernehmlichen Beilegung des Streits. (Barbara Hartmann)
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