Man könnte ja glauben, Menschen, die Qietscheenten mit in die Badewanne nehmen, hätten Humor. Kein Scherz ist allerdings eine aktuelle Abmahnung von elf Badeenten-Bildern, über die www.ratgeberrecht.eu berichtete.
Elf Produktbilder aus seinem Amazon-Shop fand der Abmahner im Online-Shop und in eBay-Angeboten eines anderen Enten-Verkäufers.
Er verlangte für den unterstellten einjährigen Einsatz der Bilder inklusive Abmahnkosten einen Schadensersatz von exakt 21.044,66 Euro.
Der Betrag wurde nach Lizenzanalogie mit Zahlen des Tarifwerks der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing berechnet. Für die einjährige Nutzung ließ sich aus der MFM-Tabelle je Bild ein Betrag von 465,00 Euro ablesen. Für elf Bilder also 5.115,00 Euro.
Dafür, dass die Bilder kommerziell innerhalb eines Shops verwendet worden waren, wurde ein 50%iger Aufschlag dazu berechnet. Damit ergaben sich 7.672,50 Euro.
Ein weiterer Aufschlag wurde für die Verwendung der Fotos in zwei unterschiedlichen Web-Domains angesetzt. Hiermit erhöhte sich der Betrag auf 9.590,63 Euro.
Ein zusätzlicher Schadensersatz in Höhe der einfachen Lizenzgebühr sei wegen der fehlenden Namensnennung des Urhebers fällig – so ergaben sich am Ende mehr als 20.000,00 Euro Schadensersatz für die elf Enten.
2012 war die Abmahnung eines lustigen Badeenten-Bildes eine der ersten Abmahnungen eines Facebook-Pinnwand-Bildes. Der Fall, bei dem strittig war, ob der Facebook-Accountinhaber für Inhalte, die ein Dritter auf seine Seite pepostet hatte denn überhaupt haftbar gemacht werden könnte, endete vor Gericht mit einer einvernehmlichen Beilegung des Streits. (Barbara Hartmann)
Elf Produktbilder aus seinem Amazon-Shop fand der Abmahner im Online-Shop und in eBay-Angeboten eines anderen Enten-Verkäufers.
Er verlangte für den unterstellten einjährigen Einsatz der Bilder inklusive Abmahnkosten einen Schadensersatz von exakt 21.044,66 Euro.
Der Betrag wurde nach Lizenzanalogie mit Zahlen des Tarifwerks der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing berechnet. Für die einjährige Nutzung ließ sich aus der MFM-Tabelle je Bild ein Betrag von 465,00 Euro ablesen. Für elf Bilder also 5.115,00 Euro.
Dafür, dass die Bilder kommerziell innerhalb eines Shops verwendet worden waren, wurde ein 50%iger Aufschlag dazu berechnet. Damit ergaben sich 7.672,50 Euro.
Ein weiterer Aufschlag wurde für die Verwendung der Fotos in zwei unterschiedlichen Web-Domains angesetzt. Hiermit erhöhte sich der Betrag auf 9.590,63 Euro.
Ein zusätzlicher Schadensersatz in Höhe der einfachen Lizenzgebühr sei wegen der fehlenden Namensnennung des Urhebers fällig – so ergaben sich am Ende mehr als 20.000,00 Euro Schadensersatz für die elf Enten.
2012 war die Abmahnung eines lustigen Badeenten-Bildes eine der ersten Abmahnungen eines Facebook-Pinnwand-Bildes. Der Fall, bei dem strittig war, ob der Facebook-Accountinhaber für Inhalte, die ein Dritter auf seine Seite pepostet hatte denn überhaupt haftbar gemacht werden könnte, endete vor Gericht mit einer einvernehmlichen Beilegung des Streits. (Barbara Hartmann)
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