Hundekot-Sünder fotografieren verboten

  • Längst gibt es viel elegantere und zeitgemäßere Methoden der zweifelsfreien Täteridentifizierung durch eine einfache molekulargenetischen DNA-Analyse, um Übeltäter zu überführen, die die Bürgersteige mit Hundekot beschmutzen. In den USA wird diese Methode bereits in einigen Städten mit Erfolg angewendet, in London will man 2017 damit beginnen.

    Trotzdem gibt es immer noch Anhänger der antiquierten optischen Methode per Fotografie. Ein Bürgermeister in Sachsen-Anhalt ist mit seiner Aufforderung an die Bürger, die Hundehalter per Smartphone abzulichten und das Bild an das Ordnungsamt zu schicken an einem Datenschutzbeauftragten gescheitert.

    Der argumentierte mit einem Urteil des Amtsgerichtes Bonn (Az. 109C 228/13), in dem es um einen Mann ging, der im Naturschutzgebiet Hundehalter fotografierte, die dort mit ihren ordnungswidrig nicht angeleinten Tieren unterwegs waren. Der Richter hatte entschieden, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Abgelichteten schon durch das Fotografieren verletzt werde, sogar ohne die Verbreitung des Bildes.

    Der Bürgermeister zog daraufhin seinen Aufruf wieder zurück. Die Hundehalter müssen in Sachsen-Anhalt also keine Smartphone-Schützen fürchten, die sie beim Ordnungsamt verpetzen. Brenzlig wird es erst, sobald die ersten Molekularbiologen mit Spateln und Röhrchen anrücken. (Barbara Hartmann)

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