LG Hamburg: Facebook darf IPTC-Daten nicht mehr löschen

  • Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass Facebook die IPTC-Daten, in denen Urheber, Kontaktdaten und Bildbeschreibung digitaler Bilder nicht mehr löschen oder verändern darf (Urteil vom 9. Februar 2016, Az.: 308 O 48/15).

    Die Klage angestrengt hatte Freelens-Vorstandsmitglied Rainer F. Steußloff, den Prozess führte Freelens-Justitiar Dirk Feldmann. Nach Aufforderung durch Freelens, die Daten unangetastet zu lassen, hatte Facebook darauf bestanden, die Daten löschen oder verändern zu dürfen und sich dabei unter anderem auf den Datenschutz berufen.

    Nach §95c des Urheberrechtsgesetzes dürfen von Rechtsinhabern stammende Informationen für die Rechtewahrnehmung nicht entfernt oder verändert werden.

    Mit der Entfernung der Informationen aus den digitalen Bildern entstünden „quasi verwaiste Werke“, niemand könne mehr nachvollziehen, wer die Rechte an den Fotos halte, so erklärte Freelens in einer Pressemitteilung. Das stelle eine grobe Missachtung ihrer verbrieften Rechte dar.

    Das Urteil folgt dem Gesetzestext. Für Feldmann ist es völlig unverständlich, „dass die Durchsetzung der offensichtlichen Autorenrechte in einem Gerichtsverfahren erzwungen werden muss.“ (Barbara Hartmann)

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