Bushido erstattet Strafanzeige wegen Phantombildzeichnung nach seinem Portraitfoto

  • Da ein Zeuge fand, dass ein Räuber, der eine Frau in Buxtehude auf der Straße überfallen hatte, dem Rapper Bushido sehr ähnlich gesehen hätte, nahm die Polizei der Stadt Stade kurzerhand ein Portraitfoto des Sängers als Vorlage und ließ danach ein Phantombild für die Fahndung zeichnen. Die Zeichnung ähnelt demPortraitfoto sehr, lediglich eine rote Kappe hat der Zeichner hinzugefügt und den Bart leicht verlängert.

    Das LKA Niedersachsen gab nach Spekulationen und Kritik in den sozialen Medien zu, dass das Foto als Vorlage gedient hatte.
    Zunächst war Bushido amüsiert, zeigte das Bild auf seiner Instagram-Seite und textete dazu ironisch: „Danke an die Polizei in Buxtehude für den Style Tipp! Werde mit wahrscheinlich ein rotes Cap demnächst zulegen!“ Dann erstattete er aber Strafanzeige wegen Verleumdung und Verfolgung Unschuldiger gegen Unbekannt.

    Da mit der detailgetreuen Zeichnung des Portraitfotos ein Bild Bushidos ohne seine Einwilligung veröffentlicht worden ist, wurde damit sein Recht am eigenen Bild verletzt. Er hätte also auch die Möglichkeit zivilrechtlich zu klagen.

    Ein Phantombild mit seinen Zügen zu publizieren wäre nur dann rechtmäßig, wenn das dem Zwecke der öffentlichen Sicherheit oder Rechtspflege diente. Das ist nicht der Fall, da er nicht der Täter ist.

    Der Oberste Gerichtshof in Wien entschied in einem ähnlichen Fall, dass es sich bei der Zeichnung eines Phantombildes nach Vorlage eines Fotos nicht um eine Bearbeitung, sondern um freie Benutzung handele, welche grundsätzlich auch ohne Zustimmung des Rechteinhabers erlaubt sei. Wir werden weiter berichten, wie in Deutschland in diesem Fall entschieden werden wird. (Barbara Hartmann)

    2.915 mal gelesen