LG Köln: Herbert Grönemeyer gewinnt gegen Bunte Entertainment Verlag, Heinrich Bauer Verlag und Axel Springer Verlag und Fotografen

  • Die Bunte musste eine Richtigstellung zu Ihren Bericht über eine Begegnung des Sängers Herbert Grönemeyer mit Fotografen am Flughafen Köln/Bonn publizieren. Tatsächlich hatte er einen Fotografen am Nacken fest gehalten als er stand und der sich sodann zu Boden fallen ließ. Berichtet worden war, im Dezember 2014, Grönemeyer hätte einem Fotografen eine Reisetasche an den Kopf geschleudert und den zu Boden, gegangenen Mann mit den Händen gepackt. Dieser Bericht wurde untersagt, die Zahlung von 3.11.85 Euro wurde verhängt (Az. 28 O 225/15).

    Dem Heinrich Bauer Verlag und dem Axel Springer Verlag, die ebenfalls über die Begegnung berichtet hatten und dabei auch Fotos gezeigt hatten, wurde die Veröffentlichung der Bildnisse der Fotografen untersagt.

    Der Heinrich Bauer Verlag darf nicht verbreiten, der Sänger habe einem der Fotografen den Finger umgebogen, auf dessen Kamera eingeschlagen oder mit einer Laptop-Tasche, in der sich ein Computer befunden habe, zugeschlagen. Untersagt wurde auch die Behauptung der beiden ebenfalls beklagten Fotografen untersagt, sie seien an der Hand und im Gesicht verletzt worden (Az. 28 O 177/15).

    Untersagt wurde ebenfalls demAxel Springer Verlags und den beklagten Fotografen, zu verbreiten, dass Grönemeyer einem der Fotografen die Kamera aus der Hand geschlagen bzw. den anderen gewürgt habe (Az. 28 O 178/15).

    Die Veröffentlichung eines Videos über den Vorfall hatte das Oberlandesgericht Köln in einem vorangehenden Rechtsstreit untersagt (Urteil vom 9.3.2017, Az. 15 U 46/16). Mit dem Urteil des LG Köln ist jetzt auch die Publikation einzelner aus dem Video entnommener Bilder verboten.

    Nach Sicht der Video- und Fotoaufnahme und Vernehmung der Zeugen sieht es das Gericht als erwiesen, dass die nunmehr untersagten Berichte unwahr sind und den Sänger in seinem Persönlichkeitsrecht verletzen. (Barbara Hartmann)

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