LG Frankfurt: Alte Privatfotos der Tochter Michael Schumachers dürfen nicht gezeigt werden

  • Michael Schumachers erwachsene Tochter nahm 2016 an einem Western-Reitturnier teil. Ein Boulevard-Magazin berichtete darüber unter dem Titel „Gina-Maria Schumacher: Ihr neues Glück!“Die privaten Fotografien, mit denen der Artikel bebildert war, dürfen nicht publiziert werden. Sie erhält eine Geldentschädigung von 775,95 Euro. Dieses Unterlassungsurteil fällte das LG Frankfurt am 27.04.2017 ( Az. 2-03 O 214/16).

    Auf den privaten Fotografien war die damals Neunzehnjährige nicht auf dem Pferderücken beim Reitturnier, sondern unter anderem als Kleinkind mit Mutter und Großmutter während eines Benefiz-Fußballspiels in Monte Carlo zu sehen. Der Artikel erzählte weniger von dem Reitsport-Ereignis als von der aktuellen familiären Situation nach dem Skiunfall Michael Schumachers im Dezember 2013.

    Durch ihre Teilnahme am Reitturnier willigt sie nach Beurteilung des Gerichtes nicht konkludent in die Veröffentlichung der privaten Bilder ein.

    Die ehemalige Einwilligung der Eltern zur Veröffentlichung der Bilder ist unbeachtlich, da sie inzwischen volljährig ist und die Publikation ablehnt. (Barbara Hartmann)

    3.349 mal gelesen