Facebook macht die Löschung von Bildern der Streetart-Künstlerin Barbara rückgängig



  • Nachdem Facebook mehrere Bilder der Streetart-Künstlerin Barbara gelöscht hatte, die FAZ, der Spiegel und Heise darüber berichtet hatten und die Empörung im Internet darüber groß war, sind die Bilder nun wieder bei Facebook zu sehen.
    Nach dem neuen Netzwerkdurchsuchungsgesetz (BetzDG) oder auch in Fällen sogenannter Störerhaftung haben Plattformbetreiber wie Facebook das Recht, Beiträge zu löschen.
    Nach einem Urteil des Landgerichts München I (Urteil v. 25.10.2006, Az. 30 O11973/05) steht allen Betreibern von Internetplattformen, bei denen Dritte Inhalte veröffentlichen können das „virtuelle Hausrecht“ zu.
    Zu diesem Hausrecht gehört zum Beispiel die Löschung von Beiträgen oder auch das Recht zur Kündigung des Nutzervertrages ( siehe auch LG München, Urteil vom 25.10.2006, Az. 30 O 11973/05) gemäß § 314 BGB, wenn dafür ein wichtiger Grund vorliegt.
    Verstoßen Beiträge gegen gesetzliche Regelungen, dann sind Plattformbetreiber dazu verpflichtet, die Inhalte nachdem sie davon Kenntnis erhalten haben, innerhalb von 24 Stunden zu überprüfen und gegebenenfalls zu löschen.
    Bei den Bildern der Künstlerin handelt es sich um ein mit einem Bikini geschmücktes Straßenschild und einen Kaktus-Bild-Aufkleber, den sie als spöttische Antwort neben einen rechtsextremen Graffiti-Spruch geklebt hatte. „Und wenn ein blöder Wicht,was Superdoofes spricht, dann kleb ich einen Kaktus und der sticht, sticht, sticht. Barbara“.
    Wie der Spiegel berichtete, hat sich Facebook für die Löschung entschuldigt. Eine Facebook-Sprecherin sagte gegenüber Spiegel ONLINE „Die Beiträge wurden versehentlich entfernt und sind mittlerweile auf Facebook und Instagram verfügbar, wir stehen mit Barbara in Kontakt und haben uns persönlich für den Fehler entschuldigt.“ (Barbara Hartmann)


    Bild: Barbara


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