LG Hamburg: Panorama darf keine Spiegel TV-Exklusivbilder zeigen

  • Das Fernsehmagazin „Panorama“ durfte Exklusivbilder von „Spiegel TV“ über den G20-Gipfel nicht verwenden und aussenden. So hat das LG Hamburg am 7. September 2017 entschieden (Az.: 308 O 287/17).

    Vorher war nach einer Genehmigung zur Benutzung der strittigen achtsekündigen Filmsequenz gefragt worden, diese war jedoch nicht gegeben worden. Der Film wurde dennoch ausgestrahlt.

    Damit seien die Urheberrechte von Spiegel TV verletzt worden. Auch wenn die Bilder in eine eigene Berichterstattung eingebettet worden seien, könne sich das Fernsehmagazin nicht auf das Zitatrecht berufen.Zwar liege ein Zitatzweck vor, da mit den fremden Inhalten die eigene Berichterstattung unterstützt worden sei, die Zitatvoraussetzung, dass es „durch einen besonderen Zweck gerechtfertigt“ sein müsste, sei in diesem Fall aber nicht erfüllt.

    Das Gericht wog die betroffenen Interessen gegeneinander ab und kam zu dem Urteil, dass aufgrund der Exklusivität der Bilder und weil „Spiegel TV“ den Hintergrund der gezeigten Ereignisse weiter recherchieren wollte eine Übernahme hier nicht durch das Zitatrecht gedeckt war. Die Interessen von „Spiegel TV“ gewichtete das Gericht als schwerwiegender als die Interessen des beklagten Fernsehmagazins. (Barbara Hartmann)

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