Oberlandesgericht Oldenburg: Geldentschädigung für ungewollt verbreitete Nacktfotos

  • Wer Nacktfotografien anderer ohne deren Einwilligung veröffentlicht, der kann gerichtlich zur Zahlung einer Geldentschädigung verurteilt werden. So hat das Oberlandesgericht Oldenburg am 6.04.2018 entschieden (13 U 70/17).
    Wenn der Abgebildete selbst einen Beitrag zu der Weiterverbreitung gesetzt hat, kann die Geldentschädigung geringer ausfallen. In diesem Fall fand das Gericht 500 Euro angemessen, da die Klägerin das Bild selbst über WhatsApp an eine Person verschickt hatte. Durch die Bildaufnahme und das eigene Verschicken habe die Frau eine wesentliche Ursache für die Weiterverbreitung gesetzt. Mildernd berücksichtigt wurde, dass sie das Bild nur an eine weitere Person weitergeleitet hatte und nicht etwa ins Internet gesetzt hatte.
    Die Beklagte wurde neben dieser Entschädigungszahlung unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 250.000 Euro dazu verurteilt, die weitere Verbreitung zu unterlassen. Auch wenn der Name der Frau nicht erwähnt werde, habe sie einen Anspruch auf Unterlassung, da ihr Recht am eigenen Bild durch die ungewollte Publikation verletzt würde. (Barbara Hartmann)

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