LG München: Verletzung von Bildrechten durch Posten von Fotos in einer Facebook-Gruppe

  • Dem Kurator einer Ausstellung steht ein Unterlassungsanspruch zu, weil eine Besucherin dort fotografierte und die Bilder dann in einer Facebookgruppe veröffentlichte. Hierdurch wurde die Ausstellung, die ein nach §4 Absatz 1 UrhG geschütztes Sammelwerk darstelle widerrechtlich der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und das Urheberrecht des Ausstellungskurators verletzt.

    Die Ausstellung im Polizeimuseum in Ingolstadt zeigte unter dem Titel „Mythos Hinterfaifeck“ Originalakten und Schaubilder zu einem unaufgeklärten Mordfall aus dem Jahr 1922. In dem kleinen Ort Hinterkaifeck, 70 km nördlich von München, waren sechs Menschen mit einer Hacke erschlagen worden. Auf den geposteten Fotos seien die Exponate nahezu vollständig abgebildet. Trotz der beschränkten Mitgliederzahl der Facebookgruppe wertete das Gericht sie als Öffentlichkeit, weil der Zugang zu der Gruppe werde von der Beklagten auch ihr gänzlich unbekannten Personen freigegeben wurde.(Barbara Hartmann)
    hinterkaifeck.net/

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