OLG München: Keine Einstweilige Verfügung gegen Foto eines Rechtsextremen

  • Sowohl das LG wie auch das OLG München (AZ: 18 U 2056/18) haben den Antrag eines rechtsextremen Politikers abgelehnt, der eine einstweilige Verfügung gegen den Abdruck seines Fotos in einer Broschüre des Bayrischen Jugendrings beantragt hatte.

    Christoph Hofer, Vorsitzender des als rechtsextrem eingestuften Vereins „Midgard“ und einer der Verantwortlichen des Magazins „Umwelt & Aktiv“ darf weiterhin in der Broschüre „Neonazis in Niederbayern“ gezeigt werden.

    Der Verein „Midgard“ mit Sitz in Landshut war 2012 als rechtsextrem im bayerischen Verfassungsschutzbericht erwähnt worden. Er hatte dagegen geklagt, aber vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht verloren.

    „Midgard“ gibt die Zeitung „Umwelt & Aktiv“ heraus, die in der Broschüre des Bayerischen Jugendrings (BJR) als Beispiel dafür genannt wird, wie Rechtsextreme über vermeintlich unverfängliche Themen versuchen, ihre Ideologie zu verbreiten. Das Heft trägt den Titel „Umweltschutz-Tierschutz-Heimatschutz“. Stattdessen geht es laut BJR in dem Magazin um „ausgeprägten völkischen Nationalismus sowie Rassismus, Antisemitismus, Antiamerikanismus, eine Ablehnung von Erscheinungen der Moderne und einen Hang zum Verschwörungsdenken“.

    Nicht gegen diesen Text, nur gegen ein Bild, das ihn im Jahr 2013 auf dem Weg zum politischen Aschermittwoch zeigt, wollte Hofer eine einstweilige Verfügung erwirken. Die Bildveröffentlichung diene nicht der Information der Öffentlichkeit, vielmehr sei ihr Zweck die öffentliche Anprangerung seiner Person. Er sei nach seiner erfolglosen Landtagskandidatur vor zehn Jahren heute kein Politiker mehr und keine „Person der Zeitgeschichte“.

    Das OLG bejahte zwar, es sei tatsächlich zweifelhaft, ob Hofer heute noch als Politiker bezeichnet werden könne. Die Tätigkeit als Magazinherausgeber verleihe ihm aber eine „fortbestehende politische Bedeutung“. „Es besteht ein erhebliches Interesse der Öffentlichkeit daran, über die politische Orientierung des Herausgebers einer frei verkäuflichen Zeitung unterrichtet zu werden, insbesondere wenn dieser dem extremistischen Spektrum zuzuordnen ist und die politische Ausrichtung der Zeitschrift nicht auf den ersten Blick erkennbar ist.“ (Barbara Hartmann)

    4.620 mal gelesen