EUGH: Kachelmann-Foto ist zu Recht verboten worden

  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Beschwerde des Axel-Springer-Verlags zurückgewiesen. Das 2010 aufgenommene Foto des damals inhaftierten Moderators Jörg Kachelmann ist zu Recht verboten worden.
    Die deutschen Gerichte haben nach Ansicht des Straßburger Gerichtes angemessen zwischen dem Recht- auf Meinungs- und Pressefreiheit und dem Anspruch Kachelmanns auf Schutz seiner Persönlichkeitsrechte abgewogen. Das Foto sei zwar nicht herabwürdigend für Kachelmann, er sei aber in einer Situation gezeigt worden, in der er nicht erwarten konnte, fotografiert zu werden.
    Im Juli 2010 hatte „Bild“ online und in der Printausgabe ein Foto gezeigt, auf dem der Untersuchungshäftling mit nacktem Oberkörper zu sehen war. Kachelmann wurde 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Er hatte vor dem Kölner Landgericht und dem Kölner Oberlandesgericht gegen die Veröffentlichung des Bildes geklagt und Recht bekommen. (Barbara Hartmann)

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