"Gaffer-Bilder" von Unfallopfern sollen bestraft werden

  • Der Bundesrat fordert Strafen gegen Gaffer, die unerlaubt Unfälle fotografieren Das Justizministerium hat dazu einen entsprechenden Gesetzesentwurf angekündigt, nach dem die Rechte von Toten geschützt werden sollen. Schaulustige, die Verstorbene fotografieren und die Aufnahmen dann weiterverbreiten, sollen künftig härter bestraft werden: Wenn Tote auf Fotos bloßgestellt werden, soll dies künftig mit Geldstrafen oder Freiheitsentzug von bis zu zwei Jahren bestraft werden. Bisher ist das Fotografieren und Weiterverbreiten von Fotos Verstorbener straffrei. Um dies zu ändern soll der Paragraf 201a Strafgesetzbuch entsprechend ausgeweitet werden.

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