VG Berlin: Vorläufige Unterrichts-Suspendierung wegen heimlich gefilmter und auf Instagram veröffentlichter Lehrer-Videos ist gerechtfertigt

  • Im Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass zwei Schüler einer zehnten Klasse einer Integrierten Gesamtschule in Berlin vorläufig vom Unterricht suspendiert werden dürfen. Sie hatten heimlich Lehrer gefilmt und die Videos an einen Mitschüler weitergeleitet. Dieser hatte sie auf Instagram gepostet und teilweise mit sexistischen und beleidigenden Kommentaren versehen.

    Die Schulleiterin habe die Schüler vorläufig für neun Schultage vom Unterricht suspendieren dürfen. Einer der Beiden habe zugegeben, Lehrer gefilmt und Videos und Fotos an den Betreiber des Instagram-Accounts weiter geleitet zu haben. Der andere Schüler hatte es jedenfalls nicht bestritten, daran beteiligt zu sein. Die Schulleiterin habe davon ausgehen dürfen, dass die Schüler zumindest in Kauf genommen hätten, dass die Filme auf mit beleidigenden Kommentaren Instagram veröffentlicht werden würden. Es sei lebensfremd anzunehmen, dass die Schüler nicht gewusst hätten, was der Mitschüler mit den Videos und Fotos machen würde.

    Bei der hier nahe liegenden Weiterverbreitung und Kommentierung in den sozialen Medien werde das geordnete Schulleben beeinträchtigt und das Vertrauen der Schülerschaft in einen regelgeleiteten und friedlichen schulischen Rahmen fortwährend erschüttert. (Barbara Hartmann)

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