MFM-Empfehlungen für Amateurbilder nicht anwendbar

  • Für Amateurfotografien können die MFM-Empfehlungen bei der Berechnung der Lizenzanalogie nicht herangezogen werden – so entschied der BGH im Fall eines Urheberrechtsverstoßes am 13.9.2018 (I ZR 187/17), wie rechtambild.de berichtet.

    Der Besucher einer Veranstaltung fotografierte dort einen auf dem Gelände geparkten Sportwagen und teilte das Bild auf Facebook. Als das Foto in bearbeiteter Form ohne Lizenz und ohne Urhebernennung für die Ankündigung einer anderen Veranstaltung verwendet wurde, erhob der Fotograf Klage und verlangte Schadensersatz.

    Der BGH lehnte eine Anwendbarkeit der MFM-Tabelle ab und sprach dem Kläger 200 Euro zu. Es sei nicht ersichtlich, dass die MFM-Empfehlungen üblicherweise zur Bestimmung der Vergütung von Fotografien im Internet Anwendung finden, die nicht von professionellen Fotografen erstellt worden seien.

    Für ein einfaches Amateurfoto seien 100 Euro als Lizenzgebühr angemessen. Wegen des fehlenden Urhebernachweises sprach der Senat dem Kläger einen 100%-igen Aufschlag gemäß § 97 Abs. 2 S. 1 und 3 zu. (Barbara Hartmann)

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