OLG Köln: TV Movie muss 20.000 Euro für Bildrechtsverletzung an Günther Jauch zahlen

  • Auf Facebook hatte TV Movie einen Bericht über die Krebserkrankung Roger Willemsens geteilt. Neben dem Link zu dem Artikel postete die Zeitschrift Bilder anderer prominenter Moderatoren. Unter den Bildern von Willemsen, Joko Winterscheidt, Stefan Raab und Günther Jauch war zu lesen: Einer dieser TV-Moderatoren muss sich wegen KREBSERKRANKUNG zurückziehen“. Über die drei anderen Moderatoren wurde in dem Text kein Wort berichtet. Nach öffentlicher Kritik wurde der Text nach kurzer Zeit gelöscht.

    Das OLG bezeichnete das Posten der Bilder der drei Moderatoren als Clickbaiting. Durch die reißerische Überschrift in Verbindung mit diesen Bildern sei bei den Lesern eine „Neugierlücke“ geöffnet worden. Die emotionsbehaftete Nachricht sei als „Informationsschnipsel“ nicht genug, um die geweckte Neugier zu befriedigen.

    Schon das LG Köln hatte in der Vorinstanz entschieden, dass TV Movie das Bild Jauchs unzulässig kommerziell genutzt hat. Das OLG Köln bestätigte dieses Urteil und sprach Günther Jauch in Lizenzanalogie 20.000 Euro Schadensersatz zu (Urteil vom 28.5.2109 – 15 U 160/18). Das Gericht berücksichtigte bei der Höhe den Markt- und Werbewert Jauchs. Die Spekulationen über eine mögliche Krebserkrankung Jauchs hätten an der „Grenze zu einer bewussten Falschmeldung“ gelegen.

    Die Berichterstattung habe keinerlei Bezug zu dem Moderator gehabt, sein Bild habe den Artikel nicht ergänzt.

    Der Senat ließ die Revision zu. Die rechtliche Behandlung von Clickbaiting habe grundsätzliche Bedeutung und erfordere eine richtungsweisende Entscheidung des Bundesgerichtshofes. (Barbara Hartmann)

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