Schweizer Presserat: Minderjähriges Unfallopfer durfte gezeigt werden – verpixeltes Foto eines als schlecht bewerteten Zahnarztes ebenso

  • Der Schweizer Presserat wies die Beschwerde eines Lesers gegen Blick.ch vollumfänglich ab – die Familienfotos eines tödlich verunglückten Zehnjährigen durften mit Einwilligung seiner Eltern veröffentlicht werden. Der Junge war im Dezember 2018 von einem LKW überrollt worden und dabei zu Tode gekommen. Die Beschwerde richtetes sich gegen eine Homestory, in der der Name des Jungen ungekürzt genannt wurde und unverpixelte Fotos des Kindes, seiner Eltern und seines Bruders gezeigt wurden.

    Da die Eltern explizit den Wunsch geäußert hatten, den Namen und die Bilder nicht zu anonymisieren, urteilte der Presserat, die Privatsphäre des Jungen sei durch die Homestory nicht verletzt worden.

    Über die schlechte Bewertung eines Zahnarztes, der von seiner auszubildenden Assistentin auf Google kritisiert und negativ bewertet worden war, berichtete "Blick" mit einem Foto der Assistentin und einem verpixelten Bild des Arztes. Sie titelte: „Dentalassistentin Sadia H. (20) kritisiert ihren Ex-Chef auf Google. Jetzt muss sie 1400 Fr. zahlen“. Für die öffentliche Kritik hatte die Assistentin einen Strafbefehl erhalten - sie hatte Vorwüfe gegen ihren Chef bei Patientenbehandlungen, beim Umgang mit Mitarbeiterinnen und bei der Einhaltung von Hygienestandards vorgebracht und eine negative Bewertung des Arztes veröffentlicht. Zusammen mit dem Verein Fairmedia ging der Arzt gegen den Artikel vor.

    Der Presserat wies seine Beschwerde zurück: Der Artikel sei nicht rufschädigend und ehrverletzend, da Blick sämtliche Aussagen aus dem Strafbefehl gegen die Assistentin zitiert hatte und den Namen des Arztes anonymisiert und sein Foto verpixelt hatte. (Barbara Hartmann)

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