OLG Koblenz: Haft für Foto mit abgetrenntem Kopf

  • Das Oberlandesgericht Koblenz verurteilt einen syrischen Flüchtling für das Verbreiten eines Fotos, auf dem er mit dem abgetrennten Kopf eines Soldaten posiert (sowie Kriminalität im Saarland) zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Die dabei eingerechnete Einzelstrafe für das Kriegsverbrechen beläuft sich auf eineinhalb Jahre Haft (Aktenzeichen 1 StE OJs 20/17).

    Der 34-Jährige war schon 2018 vom Amtsgericht Saarbrücken wegen Drogenhandels und Körperverletzung zu einer Haftstrafe verurteilt worden.

    Dem Angeklagten wird nicht vorgeworfen, den Kopf selbst abgetrennt zu haben. Er hatte sich in Syrien dem bewaffneten Widerstand gegen die Regierung angeschlossen. Er verlor dort ein Bein.

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Verteidigung und Generalstaatsanwalt haben keine Revision angekündigt. (Barbara Hartmann)

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