AG Erfurt: Hausdurchsuchung wegen Kameradrohne vor dem Schlafzimmer

  • Einen Durchsuchungsbeschluss erließ das Amtsgericht Erfurt gegen den Besitzer einer Drohne. Ein Nachbar, der die Drohne über die Gärten hinweg auf sein Schlafzimmer zusteuern sah, hatte den Vorfall dem Thüringer Landesdatenschutzbeauftragten gemeldet.

    Das Fluggerät selbst wurde bei der Durchsuchung allerdings nicht gefunden. Es wurden aber Datenträger beschlagnahmt, auf denen Videoaufzeichnungen der Drohne vermutet werden.

    Eine gerichtlich angeordnete Hausdurchsuchung wegen eines Drohnenfluges, weil man vermutet, dass es sich um eine Kameradrohne handeln könnte, entspricht das dem juristischen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit? Es bestand aus Sicht des Landesdatenschützers akuter Handlungsbedarf, da er eine massive Beeinträchtigung der Rechte und Freiheiten des Nachbarn befürchtete. Und: Hausdurchsuchungen seien grundsätzlich auch bei Ordnungswidrigkeiten vorgesehen. (Barbara Hartmann)

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