Neue Fotorichtlinie für Preußische Schlösser

  • Manchmal wird auch etwas besser - und auch Behörden haben ein Einsehen! Etwa: die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG). Die Stiftung hatte das Fotografien und Filmen auf denen von ihr verwalteten Geländen mit so harten Einschränkungen versehen, dass die spätere Nutzung der Bilder - sei es für Bildagenturen, sei es für Bildportale - nahezu unmöglich war. Es handelt sich hierbei um rund 300 Schlösser und Parks, die teilweise sogar auf der Liste der Unesco-Weltkulturerbe stehen.

    Nun aber kam es zu einer Einigung: Der Stiftungsrat hat nach Jahren eine neue Richtlinie über Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen vom Äußeren und Inneren ihrer Gebäude sowie sonstiger Kunstschätze und ihrer Gartenanlagen verabschiedet. Unter der neuen Direktive gestattet die SPSG grundsätzlich das Fotografieren und Filmen auf ihrem Stiftungsgelände.

    „Treiber der positiven Entwicklung war unter anderem ein konstruktiver Dialog zwischen SPSG und BVPA“, so der BVPA-Vorstandsvorsitzende Torsten Hoch, ullstein bild. Der BVPA habe den Kontakt seit der Entscheidung „Sanssouci“ des Bundesgerichtshofs im Dezember 2010, die eine Einschränkung der professionellen Bildverwertung zur Folge hatte, nicht abreißen lassen. Die gemeinsame Suche nach lösungsorientierten Ansätzen führte nun zu einem Erfolg. „Die Nachfrage nach professionellem Bildmaterial zum Thema SPSG kann nun wieder leichter gedeckt werden“, so Hoch.

    Durch die Neuausrichtung wird die Veröffentlichung und kommerzielle Verwertung professioneller Bilder durch Bildagenturen und Fotografen enorm erleichtert. Fotografien und Videomaterial, die ohne zusätzliche Technik (wie Leiter, Scheinwerfer, Reflektorschirme o.ä.) und ohne weiteres Personal (wie Models, Darsteller, Protagonisten, Visagisten, Stylisten, Assistenten o.ä.) aufgenommen wurden, können ohne vorherige Zustimmung aufgenommen und veröffentlicht werden, wenn dies der Richtschnur des respektvollen Umgangs mit den Kulturgütern entspricht. Dazu gehört auch die Veröffentlichung auf Social-Media-Kanälen.

    Die neue Richtlinie: spsg.de/index.php?id=12701

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