Die Gleichstellungsministerinnen und -minister der Länder fordern eine Kennzeichnungspflicht für manipulierte Bilder. "Die bei Social Media und in der Werbung eingesetzten Beauty-Filter prägen nachweislich ein unrealistisches Schönheitsideal bei Mädchen und Frauen, weil einfach nicht mehr erkennbar ist, welche Fotos sind bearbeitet und welche sind es nicht", sagte Hamburgs Gleichstellungssenatorin Katharina Fegebank (Grüne) zum Abschluss der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder, kurz:GMFK. (Man achte auf die Formulierung der Politkerin, adressiert sind nur Frauen und Mädchen. Aber sind Männer und Buben da wirklich klüger und medienkomptenter bei der Unterscheidung zwischen Dokumentarfotografie und Werbefotografie?)
Es ist klar: Die Beschlüsse dieser Konferenz selbst haben keinerlei praktische Auswirkungen, allerdings wurde die Bundesregierung aufgefordert, die Kennzeichnungspflicht von manipulierten Werbebildern und den Einsatz von Beauty-Filtern gesetzlich ein zu führen. Betreffen soll die Kennzeichnung jene Videos oder Fotos, bei denen Gesicht, Haut, Haare oder Körper verändert wurden und die in Social Media publiziert oder auch werblich eingesetzt werden.
Dieser Vorstoß in Deutschland ist allerdings nicht neu, er kopiert ein Gesetz, das in Norwegen bereits verabschiedet wurde. Manipulierte Werbeaufnahmen müssen dort mit einem „Stempel“ in der oberen linken Ecke gekennzeichnet werden, der mindestens 7 Prozent des Bildes einnehmen muss. Sonst drohen Bußgelder.
Für Bildagenturen stellt sich natürlich die Frage, wie man mit dieser – möglichen - neuen Kennzeichnungs-Pflicht umgehen kann. Wer muss ein Beauty-Bild künftig kennzeichnen? Der Fotograf, die Agentur? Bei Neuproduktionen ist das vielleicht ein geringeres Problem, was aber ist mit der riesigen Zahl an Personenbildern in den Beständen der Stockfotografie? Sollte man dann nicht sicherheitshalber gleich jedes Beauty-Bild als manipuliert ausweisen?
So stellt das norwegische Verbraucher-Ministerium seine neue Richtlinie vor:
Es ist klar: Die Beschlüsse dieser Konferenz selbst haben keinerlei praktische Auswirkungen, allerdings wurde die Bundesregierung aufgefordert, die Kennzeichnungspflicht von manipulierten Werbebildern und den Einsatz von Beauty-Filtern gesetzlich ein zu führen. Betreffen soll die Kennzeichnung jene Videos oder Fotos, bei denen Gesicht, Haut, Haare oder Körper verändert wurden und die in Social Media publiziert oder auch werblich eingesetzt werden.
Dieser Vorstoß in Deutschland ist allerdings nicht neu, er kopiert ein Gesetz, das in Norwegen bereits verabschiedet wurde. Manipulierte Werbeaufnahmen müssen dort mit einem „Stempel“ in der oberen linken Ecke gekennzeichnet werden, der mindestens 7 Prozent des Bildes einnehmen muss. Sonst drohen Bußgelder.
Für Bildagenturen stellt sich natürlich die Frage, wie man mit dieser – möglichen - neuen Kennzeichnungs-Pflicht umgehen kann. Wer muss ein Beauty-Bild künftig kennzeichnen? Der Fotograf, die Agentur? Bei Neuproduktionen ist das vielleicht ein geringeres Problem, was aber ist mit der riesigen Zahl an Personenbildern in den Beständen der Stockfotografie? Sollte man dann nicht sicherheitshalber gleich jedes Beauty-Bild als manipuliert ausweisen?
So stellt das norwegische Verbraucher-Ministerium seine neue Richtlinie vor:
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