Webinar: Der korrekte Bildnachweis

  • Der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) widmet sich in seinem Webinar am 16. September 2022 dem Recht des Urhebers auf Namensnennung sowie der Relevanz und dem Schutz von Metadaten in Bildern.

    Fotografen haben gemäß Urheberrechtsgesetz einen Anspruch auf Namensnennung: Der Bildnachweis ist also Pflicht und dient der Abwehr fremder Angriffe auf das geistige Eigentum.

    Einen weiteren wichtigen Hinweis zur Urheberschaft liefern die Foto-Metadaten. Von den Rechteinhabern stammende Informationen in der Bilddatei dürfen laut UrhG nicht entfernt oder verändert werden. Auch dieses Gebot wird häufig verletzt.

    Behandelt werden folgende Fragen:
    - Muss der Bildurheber auf einem Plakat genannt werden? Was gilt für Social Media?
    - Wie muss der Bildnachweis aussehen?
    - Kann der Urheber auf die Namensnennung verzichten?
    - Welche Metadaten sind für die Urheberschaft relevant?
    - Sind Bildkunden verpflichtet, Metadaten zu erhalten?
    - Kann gegen die Löschung von Metadaten rechtlich vorgegangen werden?

    Referent ist Rechtsanwalt Florian Wagenknecht, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Partner der Bonner Kanzlei TWW.law.

    Das Webinar findet am 16. September 2022 in der Zeit von 14:00 bis ca. 16:00 Uhr statt, Anmeldungen unter info@bvpa.org .

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