Nachlass von Balthasar Burkhard geregelt


  • Balthasar Burkhard zählt zu den bedeutendsten Fotografen der Schweiz. Sein Nachlass umfasst sein Archiv, das sich auf sein künstlerisches Werk sowie fotografische Auftragsarbeiten bezieht. In seinem Testament hat Balthasar Burkhard seine Frau Vida Burkhard als Alleinerbin und das Kunstmuseum Bern als Nacherbin verfügt. Diese Konstellation erwies sich als nicht umsetzbar.

    Nun haben sich das Kunstmuseum Bern und die Fotostiftung Schweiz mit der Witwe eine Vereinbarung zur Sicherung des Nachlasses von Balthasar Burkhard getroffen und gehen eine Partnerschaft ein. Die Fotostiftung Schweiz übernimmt das Archiv des Fotografen und das Kunstmuseum Bern erhält vier wichtige Werke aus dem Nachlass für seine Sammlung.

    Das Kunstmuseum Bern verzichtet somit auf die Nacherbschaft von Archiv und Urheberrechten, wodurch das Archiv von Burkhard in das Eigentum der Fotostiftung Schweiz überführt werden kann. Dort können die Bestände – vor allem die fragilen Negative, die ein spezielles Kältedepot erfordern – fachgerecht betreut, gelagert und erforscht werden. Das Kunstmuseum Bern ist seinerseits bereits jetzt Besitzer von rund 50 Werken von Balthasar Burkhard und kann seine Sammlung mit den übertragenen vier Werken aus dem Nachlass abrunden.

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