Dezember oder Januar sind traditionell die Monate, in denen Fine Arts-Agenturen darauf hinweisen, welche Künstler bzw. ihre Werke nun "gemeinfrei" wurden. Dann können diese Werke ohne das Einverständnis des Urhebers bzw ihrer Erben genutzt werden. In Deutschland gilt für das Urheberrecht bekanntlich ja eine Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers. Berechnet jeweils auf das Ende des Kalenderjahres. Diesmal zitieren wir die Bridgeman Art Library, die eine Liste zum Todesjahr 1953 zusammen gestellt hat: 8116133.fs1.hubspotusercontent…44563&utm_source=hs_email
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