In diesem Jahr liegt der Meldeschluss letztmalig auf dem 30. Juni. Ab dem Jahr 2026 soll er zwar vorverlegt werden, aber 2025 gilt aber noch die bisherige Regel: Bis Ende Juni können Mitglieder der VG Bild-Kunst ihre Meldungen für das Nutzungsjahr 2024 einreichen, um eine Ausschüttung in den Kollektivverteilungssparten zu erhalten.
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