Vor einigen Tagen hatte der bpp – Bund professioneller Portraitfotografen einen Sonder-Newsletter verschickt, in dem die Möglichkeit einer Sammelklage gegen das Land Hessen in Aussicht gestellt wurde. Der aktuelle Stand ist, wir zitieren aus dem neuesten Sonder-Newsletter vom 13. 9. 2025: „
Trotzdem möchten wir euch bestmöglich unterstützen und haben daher die wichtigsten Informationen und Handlungsmöglichkeiten für euch zusammengetragen:
Die Klage kann formlos eingereicht werden – z. B. mit folgendem Text:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich Klage gegen den Bescheid vom [Datum], Aktenzeichen [GZ...].
Die Klage erfolgt zunächst zur Fristwahrung. Eine ausführliche Begründung folgt mit gesondertem Schreiben.“
Für die Klageeinreichung ist zunächst kein Anwalt erforderlich, wir empfehlen jedoch dringend die Unterstützung durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht. (...)
Um die Klage vorzubereiten, werden folgende Unterlagen benötigt:
- Widerspruch ist nicht möglich – gegen den Bescheid kann ausschließlich Klage erhoben werden.
- Die Klage muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids eingereicht werden.
Trotzdem möchten wir euch bestmöglich unterstützen und haben daher die wichtigsten Informationen und Handlungsmöglichkeiten für euch zusammengetragen:
Die Klage kann formlos eingereicht werden – z. B. mit folgendem Text:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich Klage gegen den Bescheid vom [Datum], Aktenzeichen [GZ...].
Die Klage erfolgt zunächst zur Fristwahrung. Eine ausführliche Begründung folgt mit gesondertem Schreiben.“
Für die Klageeinreichung ist zunächst kein Anwalt erforderlich, wir empfehlen jedoch dringend die Unterstützung durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht. (...)
Um die Klage vorzubereiten, werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antrag auf Corona-Soforthilfe (damals eingereicht)
- Bewilligungsbescheid
- Rückforderungsbescheid
- BWA oder andere Unterlagen zu Einnahmen und Kosten im relevanten Prüfungszeitraum“
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