Der Rechtsstreit zwischen dem Chefkameramann des Filmes „Das Boot“ und den ARD-Rundfunkanstalten um eine weitere angemessene Beteiligung des Kameramanns an den von den Erlösen ist vor dem Bundesgerichtshof angelangt. In den ersten Instanzen hatte der Kameramann teilweise recht bekommen. Der BGH hob das Urteil des Berufungsgerichtes auf und verwies die Sache zurück. Die dortige Begründung wurde bemängelt. Mit dieser begründung könne dem Kläger kein Anspruch auf Zahlung einer weiteren angemessenen Beteiligung zuerkannt werden (Urteil vom 20.02.2020, Az.: I ZR 176/18 – Das Boot II).
Der Chefkameramann hatte für seine Mitarbeit an dem 1980/1981 gedrehten Film eine Pauschalvergütung von 204.000 DM erhalten. Der Film fand im Kino, im Fernsehen, auf Videokassette und DVD zahlende Zuschauer.
Beklagt wurden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die zusammen mit dem in einem gesonderten Rechtstreit in Anspruch genommenem WDR in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen… [weiterlesen]
Der Chefkameramann hatte für seine Mitarbeit an dem 1980/1981 gedrehten Film eine Pauschalvergütung von 204.000 DM erhalten. Der Film fand im Kino, im Fernsehen, auf Videokassette und DVD zahlende Zuschauer.
Beklagt wurden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die zusammen mit dem in einem gesonderten Rechtstreit in Anspruch genommenem WDR in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen… [weiterlesen]