Sowohl das LG wie auch das OLG München (AZ: 18 U 2056/18) haben den Antrag eines rechtsextremen Politikers abgelehnt, der eine einstweilige Verfügung gegen den Abdruck seines Fotos in einer Broschüre des Bayrischen Jugendrings beantragt hatte.
Christoph Hofer, Vorsitzender des als rechtsextrem eingestuften Vereins „Midgard“ und einer der Verantwortlichen des Magazins „Umwelt & Aktiv“ darf weiterhin in der Broschüre „Neonazis in Niederbayern“ gezeigt werden.
Der Verein „Midgard“ mit Sitz in Landshut war 2012 als rechtsextrem im bayerischen Verfassungsschutzbericht erwähnt worden. Er hatte dagegen geklagt, aber vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht verloren.
„Midgard“ gibt die Zeitung „Umwelt & Aktiv“ heraus, die in der Broschüre des Bayerischen Jugendrings (BJR) als Beispiel dafür genannt wird, wie Rechtsextreme über vermeintlich unverfängliche Themen versuchen, ihre Ideologie zu verbreiten. Das Heft trägt den Titel „Umweltschutz-Tierschutz-Heimatschutz“.… [weiterlesen]
Christoph Hofer, Vorsitzender des als rechtsextrem eingestuften Vereins „Midgard“ und einer der Verantwortlichen des Magazins „Umwelt & Aktiv“ darf weiterhin in der Broschüre „Neonazis in Niederbayern“ gezeigt werden.
Der Verein „Midgard“ mit Sitz in Landshut war 2012 als rechtsextrem im bayerischen Verfassungsschutzbericht erwähnt worden. Er hatte dagegen geklagt, aber vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht verloren.
„Midgard“ gibt die Zeitung „Umwelt & Aktiv“ heraus, die in der Broschüre des Bayerischen Jugendrings (BJR) als Beispiel dafür genannt wird, wie Rechtsextreme über vermeintlich unverfängliche Themen versuchen, ihre Ideologie zu verbreiten. Das Heft trägt den Titel „Umweltschutz-Tierschutz-Heimatschutz“.… [weiterlesen]