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Vor einigen Tagen hatte der bpp – Bund professioneller Portraitfotografen einen Sonder-Newsletter verschickt, in dem die Möglichkeit einer Sammelklage gegen das Land Hessen in Aussicht gestellt wurde. Der aktuelle Stand ist, wir zitieren aus dem neuesten Sonder-Newsletter vom 13. 9. 2025: „
- Widerspruch ist nicht möglich – gegen den Bescheid kann ausschließlich Klage erhoben werden.
- Die Klage muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids eingereicht werden.