Artikel aus der Kategorie „Bildrecht“ 241



  • Haben sie es dann doch getan. Seit Jahren hören wir von Google die Ankündigung, man wolle seine Bildersuche um eine Lizenzierungs-Möglichkeit (mancher) der gezeigten Bilder erweitern. Emsige Google-Mitarbeiter bereisten internationale Bildagentur-Kongresse, warben dort und suchten vor allem die größeren Bildagenturen zur Zustimmung für diese Pläne zu gewinnen. (Und sch beballte Kritik an der Existenz dieses Tools überhaupt anzuhören.)

    Also ist es nun so weit...

    Google zitiert in seiner Ankündigung des neuen Lizenzbuttons Alfonso Gutierrez, Präsident des Agenturverbandes CEPIC: "Die Zusammenarbeit zwischen Google und CEPIC, die vor etwa vier Jahren begann, hat dafür gesorgt, dass Autoren und Rechteinhaber auf Google Images identifiziert werden. Das letzte Glied in der Kette, die Bestimmung, welche Bilder lizenzierbar sind, wurde nun dank unserer fruchtbaren Zusammenarbeit mit Google umgesetzt. Wir sind begeistert von den Möglichkeiten, die sich aufgrund dieser Zusammenarbeit… [weiterlesen]
  • Einen Durchsuchungsbeschluss erließ das Amtsgericht Erfurt gegen den Besitzer einer Drohne. Ein Nachbar, der die Drohne über die Gärten hinweg auf sein Schlafzimmer zusteuern sah, hatte den Vorfall dem Thüringer Landesdatenschutzbeauftragten gemeldet.

    Das Fluggerät selbst wurde bei der Durchsuchung allerdings nicht gefunden. Es wurden aber Datenträger beschlagnahmt, auf denen Videoaufzeichnungen der Drohne vermutet werden.

    Eine gerichtlich angeordnete Hausdurchsuchung wegen eines Drohnenfluges, weil man vermutet, dass es sich um eine Kameradrohne handeln könnte, entspricht das dem juristischen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit? Es bestand aus Sicht des Landesdatenschützers akuter Handlungsbedarf, da er eine massive Beeinträchtigung der Rechte und Freiheiten des Nachbarn befürchtete. Und: Hausdurchsuchungen seien grundsätzlich auch bei Ordnungswidrigkeiten vorgesehen. (Barbara Hartmann) [weiterlesen]
  • Bei einer Auseinandersetzung am Rande des Chemnitzer Stadtfestes im August 2018 wurde ein Mann tödlich und zwei weitere schwer verletzt. Bei den von Rechten und rechtsextremen Gruppen aufgerufenen Demonstrationen - aufgrund des Migrationshintergrundes der mutmaßlichen Täter - kam es zu gewalttätigen Ausschreitungen.

    Auch die Klägerin hatte an einer der Demonstrationen teilgenommen und ihre Teilnahme mit einem Video dokumentiert, in dem sie gut erkennbar in die Kamera spricht. Das Video hatte sie selbst im Internet veröffentlicht.

    Das Zentrum für politische Schönheit (ZPS) hatte im Dezember 2018 dazu aufgerufen, Teilnehmer bei den Ausschreitungen in Chemnitz über eine Bilddatenbank zu identifizieren und bei ihren Arbeitgebern zu melden.

    Es wurden Porträt-Bilder veröffentlicht, darunter auch das Bild der Klägerin, entnommen aus dem von ihr im Internet veröffentlichten Video. Unter dem Bild konnte abgestimmt werden, wie „rechts“ die Abgebildete sei. Mittlerweile schaltete das… [weiterlesen]
  • Eine regionale Tageszeitung berichtete über eine Stadtratssitzung in einer sächsischen Gemeinde. Auf den illustrierenden Fotos war die Kämmererin zu sehen. Sie klagte vor dem Landgericht Leipzig auf Unterlassung und bekam dort Recht. Sie habe der Bildveröffentlichung nicht zugestimmt und es liege auch kein Ereignis der Zeitgeschichte vor.

    Die Zeitungsverlegerin legte vor dem Oberlandesgericht Dresden Berufung ein, das in der Sache ganz anders urteilte.

    Eine Kämmererin, die im Kommunalrecht fünf deutscher Länder neben dem Bürgermeister oder Landrat für die Kommunalfinanzen verantwortlich ist, ist nach dem Urteil des Oberlandesgerichtes als Politikerin zu sehen.

    Das Gericht kommt im Gegensatz zur Vorinstanz deshalb zu dem Schluss, dass die Bildberichterstattung in der Tageszeitung über die Stadtratssitzung als Ereignis der Zeitgeschichte zulässig war (OLG Dresden, Urteil vom 02.06.2020 – 4 U 51/20). Es hob mit seinem Urteil die Entscheidung des Landgerichts Leipzig auf.

    Eine… [weiterlesen]
  • Ein Fotograf, der ein Bild an eine Redaktion weitergibt, trägt die nicht die Verantwortung dafür, dass durch eine Bildveröffentlichung keine Rechte verletzt werden – die presserechtliche Verantwortung trägt die Redaktion.

    Die Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts gab der Verfassungsbeschwerde eines Fotografen statt, der 2014 das Bild eines dunkelhäutigen Patienten im Wartebereich des Universitätsklinikums Aachen unverpixelt an die Redaktion der Bild-Zeitung weitergegeben hatte (Beschluss vom 23. Juni 2020 – 1 BvR 1716/17).

    Zur Illustration eines Artikels, in dem die unzureichenden Sicherheitsbedingungen des Klinikums in Ebola-Verdachtsfällen dokumentiert werden sollten, wurde das Bild unverpixelt publiziert.

    Schon unmittelbar nach der Aufnahme des Bildes in der Klinik war der Fotograf von dem Patienten, der behandelnden Ärztin und der herbeigerufenen Polizei zur Löschung des Bildes aufgefordert worden. Die Ärztin erklärte dem Fotografen, dass der Ebola-Verdacht… [weiterlesen]
  • Es ist ja nicht ganz neu: Im Internet werden massenhaft Fotos einfach verwendet – ohne Genehmigung und ohne dafür zu bezahlen. Gestohlene Fotos zu finden und das fällige Honorar einzutreiben, ist für die Rechteinhaber mühsam und zeitaufwendig. Das übernimmt der neu eingerichtete Service picturemaxx RightsControl.

    In Kooperation mit dem spezialisierten Dienstleister Image Professionals werden illegal genutzte Fotos aufgespürt und entgangene Erlöse monetarisiert. Die Urheber können nachträglich rechtmäßig vergütet werden.

    Das Handling ist für picturemaxx-Kunden einfach, denn Fotos, die picturemaxx AGENCY oder CORPORATE mit der BACKSTAGE-Datenbank nutzen, müssen für die Suche nach illegalen Duplikaten im Netz nicht erneut hochgeladen werden. Nach Klärung der individuellen Voraussetzungen kann der Service gebucht werden und schon wird geprüft. Zusätzlich beurteilen die Experten, welcher illegalen kommerziellen Nutzung erfolgreich nachgegangen werden kann.

    Wie geht es dann weiter? Nach… [weiterlesen]
  • Im Fall der Auseinandersetzung zwischen dem Bildjournalisten Dominik Bartl und der Landeshauptstadt München - strittig ist die Frage, wieweit die Berufsfeuerwehr der Stadt sogenannte Blaulicht-Fotografie anfertigen und auf einem Portal an die Presse gegen eine geringe Gebühr weitergeben darf - wird der in der Erstinstanz unterlegene Fotograf Berufung einlegen.

    Das teilte Thomas Geiger mit, der als Vorsitzender der Fachgruppe Bildjournalisten im Bayerischen Journalistenverband BJV, den Fotografen auch in der nachsten Runde unterstützt.

    Die Meldung zur erstinstanzlichen Entscheidung des Landgericht München I [weiterlesen]
  • Natürlich ist es für professionelle Pressefotografen immer sehr ärgerlich, wenn andere Bilder für die Presse aufnehmen. Noch dazu, wenn die Anderen einen privilegierten Zugang haben. So klagte in München ein Pressefotograf gegen die Feuerwehr. Diese stellt gegen eine Gebühr der Presse auf einer Plattform sogenannte "Blaulicht-Bilder", also Aufnahmen direkt vom Einsatz, zur Verfügung und nimmt damit den Fotografen das Brot. Doch die Feuerwehr darf das, urteilte das Landgericht München I und wies die Klage des Fotojournalisten gegen die Landeshauptstadt München ab (Az. 37 O 4665/19).

    "Die Kammer hat entschieden, dass die Münchner Berufsfeuerwehr selbst Fotos von ihren Einsätzen anfertigen und über das Kreisverwaltungsreferat der freien Presse auf einem Portal im Internet gegen eine Aufwandsentschädigung von 25.00 EUR bei Benutzung zur Verfügung stellen darf. Dies gilt auch für die Verbreitung der Fotoaufnahmen durch die Feuerwehr in den sozialen Medien. Das Vorgehen der… [weiterlesen]
  • Paul Brennan, VP, Content Operations, bei Shutterstock kontaktierte Shutterstock-Fotografen und kündigte im Laufe der nächsten Wochen einige Änderungen in der Fotografen-Abrechnung an:

    "In the coming weeks, Shutterstock will be updating the earnings structure that determines how much you get paid when customers license your work. We are making this adjustment in order to reflect changes in the market for creative content, help to create fair opportunities for all our contributors, and reward performance with greater earnings potential.

    How does it work?
    • These new levels are based on the number of times your content is licensed rather than your lifetime earnings.
    • All contributors reset to level 1 for both images and videos every year on January 1st.
    • There are separate levels for images and for videos, and you graduate through them independently based on your download count in each category."

    Fotografen befürchten eine - weitere - Verschlechterung ihrer… [weiterlesen]
  • Seit dem 1. Mai 2020 bietet die ddp Gruppe die Rechteverfolgung im Online-Bereich nicht nur für Urheber der Agenturgruppe an, sondern auch als Dienstleistung für Dritte. Die Ansprache der potenziellen Rechteverletzer und eventuell erforderliche Rückfragen bei Urhebern koordiniert das media accounting Team in Hamburg. Für den technischen Teil besteht eine Zusammenarbeit mit verschiedenen Tracking-Dienstleistern. [weiterlesen]