Blaulicht-Fotografie: Fotograf unterliegt Feuerwehr

  • Natürlich ist es für professionelle Pressefotografen immer sehr ärgerlich, wenn andere Bilder für die Presse aufnehmen. Noch dazu, wenn die Anderen einen privilegierten Zugang haben. So klagte in München ein Pressefotograf gegen die Feuerwehr. Diese stellt gegen eine Gebühr der Presse auf einer Plattform sogenannte "Blaulicht-Bilder", also Aufnahmen direkt vom Einsatz, zur Verfügung und nimmt damit den Fotografen das Brot. Doch die Feuerwehr darf das, urteilte das Landgericht München I und wies die Klage des Fotojournalisten gegen die Landeshauptstadt München ab (Az. 37 O 4665/19).

    "Die Kammer hat entschieden, dass die Münchner Berufsfeuerwehr selbst Fotos von ihren Einsätzen anfertigen und über das Kreisverwaltungsreferat der freien Presse auf einem Portal im Internet gegen eine Aufwandsentschädigung von 25.00 EUR bei Benutzung zur Verfügung stellen darf. Dies gilt auch für die Verbreitung der Fotoaufnahmen durch die Feuerwehr in den sozialen Medien. Das Vorgehen der Berufsfeuerwehr ist kartellrechtlich nicht zu beanstanden und verstößt, so das Landgericht, nicht gegen das Gebot der Staatsferne der Presse, Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG", so eine Pressemitteilung des Gerichts.

    Hier findet sich die gesamte Pressemeldung: justiz.bayern.de/gerichte-und-…nchen-1/presse/2020/5.php

    4.573 mal gelesen