München: Berufung im Fall Blaulicht-Fotografie angekündigt

  • Im Fall der Auseinandersetzung zwischen dem Bildjournalisten Dominik Bartl und der Landeshauptstadt München - strittig ist die Frage, wieweit die Berufsfeuerwehr der Stadt sogenannte Blaulicht-Fotografie anfertigen und auf einem Portal an die Presse gegen eine geringe Gebühr weitergeben darf - wird der in der Erstinstanz unterlegene Fotograf Berufung einlegen.

    Das teilte Thomas Geiger mit, der als Vorsitzender der Fachgruppe Bildjournalisten im Bayerischen Journalistenverband BJV, den Fotografen auch in der nachsten Runde unterstützt.

    Die Meldung zur erstinstanzlichen Entscheidung des Landgericht München I

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